29.08.2023 - 1.2.2 Sachstandsmitteilung zur vierten Fortschreibung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2.2
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau von den Driesch möchte wissen, ob der Zeitablauf der Ausnahmegenehmigung ein Problem darstellt.
Frau Karneth führt dazu aus, dass bei rechtzeitiger Antragstellung die Bezirksregierung die Situation dulde und die bisherigen Regeln und Auflagen der abgelaufenen Ausnahmegenehmigung weitergelten bis zur Entscheidung der Bezirksregierung über den neuen Antrag.
Herr Nießen macht darauf aufmerksam, dass aus der Erfahrung heraus ein Brandschutzbedarfsplan immer einen Bindungscharakter, insbesondere bei Investitionen, habe. Er zeigt sich verwundert darüber, dass der Entwurf der Bezirksregierung vorgelegt werde, bevor der Rat sich damit befasst habe.
Frau Karneth stimmt Herrn Nießen zu, dass dies formal die falsche Reihenfolge ist. Das jetzt gewählte Vorgehen habe seinen Grund darin, dass die Bezirksregierung nur dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn sie den vom Rat beschlossenen Brandschutzbedarfsplan akzeptieren kann. Von daher sei es sinnvoll und im Ergebnis möglicherweise sogar eine Verfahrensvereinfachung, sich bereits vor der Beratung im HFA und Rat eine Meinung der Bezirksregierung zum Entwurf einzuholen. In jedem Fall werde der Entwurf in der nächsten HFA-Sitzung vorgelegt, unabhängig davon, ob bis dahin eine Rückäußerung der Bezirksregierung vorliegt oder nicht.
