24.10.2023 - 5.1.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Ent...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Cassel verliest folgende Begründung seitens der CDU-Fraktion:

„Im Tagesordnungspunkt Ö 5.5.1 zur heutigen Ratssitzung vom 24.10.2023 heißt es, dass für eine Ablehnung der Entlastung des Bürgermeisters ausreichende Gründe dargelegt werden müssen. Diesem möchten wir mit der nachfolgenden Darlegung Genüge tun.

In den Jahresabschlüssen der Jahre 2020 und 2021 wurde dem Bürgermeister als Verantwortlichen der städtischen Haushaltsführung durch die örtliche Rechnungsprüfung bereits zweimal mitgeteilt, dass aufgrund von Versäumnissen in der Inventur teilweise mehrere Vermögensgegenstände nur ein „eingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt wurde. Im Rahmen der Sitzung wurde bereits 2020 seitens des Bürgermeisters zugesagt, diese Missstände zu beseitigen und zukünftig für aussagekräftige Jahresabschlüsse zu sorgen. Dies ist für 2021 leider erneut nicht erfolgt. Mit dem Jahresabschluss 2022 ist dies nun zum dritten Mal in Folge nicht der Fall.

Der Jahresabschluss endet entgegen dem ursprünglich defizitär geplanten Haushalt erneut mit einem großen Überschuss. Ebenfalls enthält der Jahresabschluss erneut aufgrund des „nicht aussagekräftigen Jahresergebnisses“ einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Jahresergebnis, die schlechte Haushaltsplanung und die daraus entstehenden Überschüsse oder Defizite sind Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen. Beispielsweise wurden auf Grundlage dieser Zahlen in 2022 aus unserer Sicht vorschnell Grundsteuererhöhungen durchgeführt, die unseres Erachtens weiterhin nicht notwendig sind. Wir können diese unzureichende Planungs- und Abschlussarbeit nicht als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Die Aufsicht und damit die finale Verantwortung für die korrekte Planung und Ergebnisführung liegt laut Gemeindeordnung beim Bürgermeister. Diese Aufsicht und Verantwortung wird aus Sicht der CDU-Fraktion nunmehr seit 3 Jahren nicht ausreichend erfüllt. Es gab in diesem Zeitraum ausreichende Möglichkeiten, gemeinsam mit der Kämmerei und der örtlichen Rechnungsprüfung an Lösungen zu arbeiten. Wir sehen uns daher weiterhin nicht in der Lage, die tatsächliche Vermögenssituation der Stadt Wegberg abzuschätzen und dem Bürgermeister für den vorgelegten Jahresabschluss die Entlastung zu erteilen.

Bei der Feststellung des Jahresergebnisses werden wir uns wie in den Vorjahren enthalten.“

 

 

Frau von den Driesch verliest folgende Begründung:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion AKTIV für Wegberg im Rat der Stadt Wegberg wird Ihnen keine Entlastung erteilen, da in den letzten drei Jahren jeweils vorgeschriebene Inventuren für die Jahresabschlüsse wiederholt nicht termin- und fristgerecht durchgeführt worden sind. Dies gilt auch weiterhin für den Jahresabschluss 2022 und wird im eingeschränkten Testat entsprechend bemängelt.

Diesem bekannten Mangel hätten Sie aus unserer Sicht entgegenwirken müssen, sei es durch eine entsprechende Dienstanweisung oder Vorgabe. Sie hätten verwaltungsintern durch bspw. Abordnungen temporäre personelle Engpässe ausgleichen können.“

 

Herr Nelsbach verliest die als Anlage beigefügte Begründung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis 1:

Zustimmung: 17 (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Vamos Wegberg)             

Ablehnung:   0

Enthaltung: 17   (CDU, Freie Wähler, FDP)

 

Abstimmungsergebnis 2:

Zustimmung: 16 (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Vamos Wegberg, FDP)

Ablehnung: 18 (CDU, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg)

Enthaltung:   0

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor,

a) den per Email den Ratsmitgliedern am 08.09.2023 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO festzustellen und

 

b) den laut Ergebnisrechnung 2022 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 1.541.729,42 € vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO eingeschränkt zu erteilen.

Begründung: Die Bilanzposition „Jahresergebnis“ gibt zum 31.12.2022 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ab.

 

Abstimmungsergebnis 1 des Rates:

Zustimmung: 17 (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Aktiv für Wegberg, Vamos Wegberg)             

Ablehnung:   0

Enthaltung: 17  (CDU, Freie Wähler, FDP)

 

Abstimmungsergebnis 2 des Rates:

Zustimmung: 16 (SPD, Bündnis90/Die Grünen, Vamos Wegberg, FDP)

Ablehnung: 18 (CDU, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg)

Enthaltung:   0

 

Beschluss des Rates:

1. Der Rat stellt

 

a) den per Email den Ratsmitgliedern am 08.09.2023 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO fest und beschließt

 

b) den laut Ergebnisrechnung 2022 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 1.541.729,42 € vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

2. Die Ratsmitglieder beschließen die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO nicht zu erteilen. Begründung: Die Bilanzposition „Jahresergebnis“ gibt zum 31.12.2022 kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ab.

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=22632&selfaction=print