21.11.2023 - 2.2 11. Änderung des FNP "Ferienhaussiedlung Klinku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:  einstimmig dafür

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 5 und 11 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, folgen.

 

2.

Ferner empfiehlt der Aussschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften dem Rat, er möge den Feststellungsbeschluss zur 11. Änderung des FNP „Ferienhaussiedlung Klinkum“ sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum - Ferienhaussiedlung fassen.

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Klinkum und wird durch den Grenzlandring (L367) und der Straße Buschend begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (Anlage 1).

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, auf einer ca. 3,6 ha großen Fläche eine Ferienhaussiedlung im Sinne des § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und die Beschlüsse anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 221), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 489).