12.03.2024 - 7 Erlass der Dritten Änderungssatzung zur Friedho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nießen bittet darum, dass zeitnah auch die weiteren geplanten Bestattungsformen mit in die Satzung aufgenommen werden.

Herr Pape führt aus, dass bereits in Kürze die erste Bestattung im Kolumbarium in Rath-Anhoven stattfinden werde.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Dritte Änderungssatzung zur Friedhofssatzung.
  2. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 2 beigefügte Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

 

 

 

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