23.04.2024 - 3.1 Antrag der Fraktion Freie Wähler Wegberg betref...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Nelsbach dankt der Verwaltung für die schnelle Bearbeitung seines Fraktionsantrages, sieht dies aber nur als einen ersten Aufschlag an. Da der Beschlussvorschlag heute nur die Kenntnisnahme vorsehe, bittet er die anderen Fraktionen, ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern, damit im besten Fall im Herbst dieses Jahres noch eine Entscheidung gefasst werden könne.

 

Herr Arndt spricht sich im Namen seiner Fraktion für den Antrag der Freien Wähler aus. Allerdings möchte er verhindern, dass es sich hierbei um die Einführung einer Vermögenssteuer handele. Er plädiert außerdem dafür, dass eine Entscheidung erst getroffen werde, wenn die Voraussetzungen hierfür klar bekannt seien.

 

Frau von den Driesch spricht sich auch dafür aus, dass die rechtlichen Bedenken im Vorfeld definitiv geklärt werden müssen.

 

Herr Nießen sagt, dass es riskant sei, als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer C einzuführen. Er schlage aufgrund dessen vor, zunächst abzuwarten, wie die Einführung bei anderen Kommunen verlaufe. Außerdem solle zunächst einmal geklärt werden, wie viele Grundstücke überhaupt betroffen seien.

 

Herr Bonitz teilt mit, dass seine Fraktion grundsätzlich die Einführung der Grundsteuer C befürworte. Er sehe die Einführung eher als eine Steuerungsfunktion als die Einführung einer Vermögensteuer an. Er sei gespannt über die weitere Entwicklung.

 

Herr Thies fügt ergänzend hinzu, dass aktuell das vorhandene Baulückenkataster digitalisiert werde. Er schlage vor, dass hierzu eine entsprechende Präsentation für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorbereitet werde.

 

Herr Clever vertritt die Auffassung, dass hier aber auch der Nutzen die Kosten übersteigen müsse.

 

Frau Kühlen führt aus, dass die Einführung der Grundsteuer C nicht für das gesamte Stadtgebiet gelte, hierfür gebe es definierte Bereiche, allerdings sei Voraussetzung, dass diese mindestens 10 % des Gemeindegebietes umfassen. Außerdem müsse in diesen Bereichen Grundstücksnot vorherrschen. Sie plädiere dafür, die Richtlinien des Städte- und Gemeindebundes abzuwarten. Sie weist daraufhin, dass der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt Wegberg zwar seine Bedenken bezüglich der Nennung von Straßennamen und Hausnummern geäußert habe, die Liste jedoch grundsätzlich veröffentlicht werden dürfe.

 

Herr Nelsbach befürwortet den Vorschlag von Herrn Thies hinsichtlich der Präsentation des digitalisierten Baulückenkatasters, wünschenswert wäre hier eine Vorstellung noch vor den Sommerferien.

 

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

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