30.04.2024 - 5.2.4 Zweite Änderung der Gebührensatzung für Amtshan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

 

1.

Der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes.

 

2.

Der Rat beschließt:

Das Nutzugsentgelt für Trauungen im Mühlenraum wird pro Eheschließung auf 150,00 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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