02.07.2024 - 5.3.1 Beschluss des Lärmaktionsplanes für die Stadt W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arndt appelliert wie auch bereits im Fachausschuss an die Verwaltung, die angekündigte Geschwindigkeitsmessungen in Rickelrath kurzfristig vorzunehmen, damit in diesem Jahr noch eine Entscheidung getroffen werden könne, ob eine der drei geforderten Punkte „Einrichtung einer 30er Zone“, „Beschränkung des Lkw Verkehrs“, „Flüsterasphalt“ eventuell umgesetzt werden könne.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, den Lärmaktionsplan.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan Wegberg in Kraft.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=23321&selfaction=print