03.09.2024 - 3 Finanzbericht August 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Vorlage:
-
VO/0125/24 Finanzbericht August 2024
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Müller stellt erfreut fest, dass das Jahresergebnis besser als die Planung ausfalle. Weiter weist er darauf hin, dass im Bereich der Investitionen viele Übertragungen vorliegen und man die Investitionen künftig realistischer kalkulieren solle.
Herr Bonitz macht deutlich, dass seine Fraktion den Prozess zum Abbau des Investitionsstaus abzubauen angestoßen habe und erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.
Herr Pape berichtet, dass Herr Giesche der neue Stellvertreter der Kämmerin ist.
Herr Giesche erklärt, dass aufgrund von nicht besetzten Stellen die Inventur der Straßen im Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Es wird in einem zweiten Anlauf erneut versucht, die freien Stellen entsprechend zu besetzten. Herr Gaspers wird in den kommenden Sitzungen des Fachausschusses Stellung hierzu nehmen.
Frau von den Driesch weist darauf hin, dass das Straßenvermögen der Dreh- und Angelpunkt im Jahresabschluss sei. Sie erkundigt sich in Richtung der Rechnungsprüfung, wie hier der Sachstand sei.
Herr Wilkens-Mathar erklärt, dass sich nach seiner Auffassung die Sachlage nicht geändert habe. Die Stadt Wegberg schiebe einen Vermögensstau vor sich her, wodurch auch in diesem Jahr nur ein eingeschränktes Testat ausgesprochen werden kann.
Herr Nelsbach erkundigt sich, ob sich die Einkommenssteuer verringert habe. Er weist weiter darauf hin, dass die Bilanzierungshilfe eine große Summe im Jahresabschluss ausmache. Er fragt nach, ob diese nicht aufzulösen und die in die allgemeine Rücklage umzubuchen sei.
Frau Vieth erläutert, dass im Bereich der Bilanzierungshilfe im Jahr 2025 seitens des Gesetzgebers Lösungen aufgetan werden sollen. Sie führt weiter aus, dass diese Entscheidungen in enger Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung getroffen werden sollten. Bezüglich der Einkommenssteuer erklärt sie, dass hier viele Faktoren Einfluss haben. So sind immer noch Ausläufer der Corona Pandemie erkennbar. Sie weist daraufhin, dass die vorliegenden Zahlen nicht durch die Stadt Wegberg selbst erhoben werden.
Herr Wilkens-Mathar ergänzt, dass die Einkommenssteuer in Verbindung mit dem Kommunalen Finanzausgleich stehe. Liegen starke Jahre im Bereich der Einkommenssteuer vor, verringern sich gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen.
Herr Cassel stellt fest, dass die Bilanzierungshilfen im nächsten Jahr zu entscheiden sind. Er weist zudem daraufhin, dass es im Bereich der Ermächtigungsübertragungen bereits viele Reservierungen vorliegen und aufgrund dessen keine weiteren Reservierungen im Haushalt angemeldet werden sollten.
Herr Nelsbach erkundigt sich, ob die Haushaltsüberschüsse in die allgemeinen Rücklagen umzubuchen seien.
Herr Wilkens-Mathar erläutert, dass diese vollständig zurückgeführt werden müssen.
Die Verwaltung reicht nachfolgende Erläuterung zum Protokoll bei.
Der Jahresabschluss wird durch die Kämmerei aufgestellt und über die Hauptverwaltungsbeamten dem Rat zur Beratung und Feststellung zugeleitet. Im Falle eines Jahresüberschusses wird dieser mit Feststellung des Jahresabschlusses automatisch der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die Regelung dient der Stärkung der Ausgleichsrücklage als Schwankungsreserve für den Haushaltsausgleich kommender Jahre. Damit wird zugleich eine nachhaltige Erhaltung der Allgemeinen Rücklage bewirkt. Nur die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage kann nach § 76 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 GO NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen, sofern keine bilanzielle Überschuldung gegeben ist. Eine gesonderte Beschlussfassung des Rates über die Verwendung des Jahresüberschusses zur Erhöhung der Ausgleichsrücklage ist nicht zu fassen; es tritt der gesetzliche Automatismus aus § 75 Absatz 3 Satz 2 GO NRW ein."
Da es unbestritten gemeinsames Ziel von Rat und Verwaltung ist, ein Haushaltssicherungskonzept mit größeren haushaltsrechtlichen Beschränkungen zu vermeiden, empfiehlt die örtliche Rechnungsprüfung daher, von der Möglichkeit des § 75 Abs.3 S.2, Beträge in die allgemeine Rücklage umzubuchen, keinen Gebrauch gemacht werden, sondern stattdessen auf den gesetzlichen Automatismus zur Stärkung der Ausgleichsrücklage zu setzen. Dabei ist auch zu beachten, dass nach § 75 Abs.4 S.1 GO NRW nur dann eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 erforderlich ist, wenn entweder ein Jahresfehlbetrag vorgetragen wird oder eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist. Sollte also ein Ausgleich ausschließlich unter Nutzung der Ausgleichsrücklage gelingen, muss die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs.5 GO NRW lediglich angezeigt werden.
