24.09.2024 - 2.1 Kostenbeteiligung der Nutzer städtischer Einric...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Energiekostenbeitrag nicht von 50,00 € auf 90,00 €, sondern nur auf 75,00 € zu erhöhen.

Die Ausschussvorsitzende lässt daraufhin über den am weitestgehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser wird mit 11 Nein-Stimmen (8 x CDU, 1 x FDP, 1 x Aktiv für Wegberg, 1 x Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und 9 Ja-Stimmen (5 x SPD, 1 x Freie Wähler, 1 x Vamos, 2 x Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.

Sodann lässt Frau Dr. Broy über den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Dieser wird bei 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Zustimmung: 10 (8 x CDU, 1 x FDP, 1 x Aktiv für Wegberg)

 Ablehnung: 7 (5 x SPD, 1 x Freie Wähler, 1 x Vamos) Enthaltung: 3 (3 x Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

 

    

    

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport empfiehlt dem Rat, die verschiedenen Nutzungsentgelte wie dargestellt anzuheben und die nachstehende Änderungsordnung zu beschließen:

  

Dritte Änderungsordnung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine vom ………….

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 41 Absatz 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in seiner Sitzung am ……... folgende Änderungsordnung beschlossen:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine, zuletzt geändert durch die Zweite Änderungsordnung vom 21. Dezember 2022, wird wie folgt geändert:

 

I.

1. In Nummer 5 Satz 2 wird die Zahl „50,00 “ durch die Zahl „75,00“ ersetzt.

 

2. Nach Nummer 5 wird folgende neue Nummer 6 eingefügt:

 

 

„6. Wegberger Mühle

 

Der große Veranstaltungsraum der Wegberger Mühle wird Vereinen, die Mieter der Mühle sind, sowie der Kreismusik- und Volkshochschule kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Vereine bzw. Dritte, die keine Mieter der Mühle sind und mit ihrer Veranstaltung keine Einnahmen erzielen, haben eine pauschale Aufwandsvergütung in Höhe von 4,50 € je Nutzungsstunde zu zahlen. Werden bei der Veranstaltung Einnahmen erzielt, ist eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € zu entrichten.

 

Abgerechnet werden angefangene Stunden als volle Stunden.“

 

3. Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.

 

4. Die bisherige Nummer 7 wird aufgehoben.

 

II.

Diese Änderungsordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=23482&selfaction=print