05.11.2024 - 1.2 Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bieker stellt seitens der Verwaltung die Abwägungen des Regionalrates zu der Stellungnahme der Stadt Wegberg zum ersten Planentwurf und den sich hieraus ergebenden zweiten Planentwurf des Regionalplans sowie die Vorschläge der Verwaltung für eine Stellungnahme im aktuellen Verfahrensschritt vor.

 

Aufgrund der nachrichtlichen Übernahme des räumlichen Umgriffs der Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) bzw. Reservegebiete gemäß sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) in die zeichnerische Darstellung der 2. Offenlage empfiehlt Herr Wolters, dass die bereits abgegebene Stellungnahme zum sachlichen Teilplan „Nicht energetischer Rohstoffe“ mit der Rücknahme des kommunalen Konsens in die nun abzugebenden Stellungnahme zum zweiten Planentwurf des Regionalplans zusätzlich zu übernehmen sei. Dieser Empfehlung stimmt die Verwaltung zu.

 

Im zweiten Planentwurf wird die Fläche „1026030“ nicht mehr als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, sondern als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) festgelegt. Herr Steinke ist nicht mit der geplanten Änderung des Regionalrates einverstanden, da es sich hier um eine Waldfläche handle und diese Fläche auch für die Zukunft nicht einer möglichen Nutzung als Siedlungsraum zur Verfügung stehen solle. Daher beantragt er für die Fraktion Freie Wähler die Fläche „1026030“ als Waldbereich auszuweisen. Die CDU-Fraktion ergänzt den Antrag, indem der hier wegfallende Allgemeine Siedlungsbereich von der Verwaltung in der Stellungnahme an anderer geeigneter Stelle gefordert werden solle. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzt zusätzlich, dass falls eine Anpassung der Fläche als Waldbereich nicht möglich sei, zumindest die Darstellung der Fläche gemäß dem ersten Planentwurf als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche beibehalten werden solle.

 

Herr Ostendorp von dem Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, dass bei den Flächen „WI7“ und „RA1“ nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen erneut Stellung zu beziehen, sondern die Flächen wie in dem zweiten Planentwurf dargestellt zu belassen sei.

 

Herr Cassel von der CDU beantragt, dass für die Fläche „WE7“ erneut eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) angeregt werden soll. Diese im Innenring gelegene Fläche biete sich für eine Bebauung an.

 

Zusätzlich bittet die Verwaltung um Beschlussfassung, ob der Anfrage der Firma Heyer gefolgt werden soll, für die Fläche „RA2“ in der Stellungnahme zum zweiten Planentwurf erneut eine GIB-Darstellung anzuregen.

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

 

1.2.1  Fläche „1026030“:

Einstimmig beschlossen.

 

1.2.2  Flächen „WI7“ und „RA1“:

Zustimmung:    3  (3 x Bündnis 90/Die Grünen)

Ablehnung:  15  (8 x CDU, 5 x SPD, 1 x Aktiv für Wegberg, 1 x FDP)

Enthaltung:    2  (1 x Freie Wähler, 1x Vamos Wegberg)

 

1.2.3  Fläche „WE7“:

Zustimmung:  10  (8 x CDU, 1 x Aktiv für Wegberg, 1 x FDP)

Ablehnung:    9  (5 x SPD, 3 x Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Vamos Wegberg)

Enthaltung:    1  (1 x Freie Wähler)

 

 

1.2.4  Fläche „RA2“:

Zustimmung:  10  (8 x CDU, 1 x Aktiv für Wegberg, 1 x FDP)

Ablehnung: 10  (5 x SPD, 3 x Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Freie Wähler,
       1 x Vamos Wegberg)

Enthaltung:    0

 

1.2.5  Beschluss zur Stellungnahme:

Zustimmung:  10  (8 x CDU, 1 x Aktiv für Wegberg, 1 x FDP)

Ablehnung:   9  (5 x SPD, 3 x Bündnis 90/Die Grünen, 1 x Freie Wähler)

Enthaltung:    1  (1x Vamos Wegberg)

 

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Beschluss:

 

1.2.1  Fläche „1026030“:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften beschließt, in der Stellungnahme einzuarbeiten, dass die Fläche „1026030“ als Waldbereich ausgewiesen werden soll und die hier wegfallende Fläche des ASB an geeigneter Stelle im Regionalplan hinzugefügt werden soll. Falls eine Änderung als Waldfläche nicht möglich ist, soll die Darstellung wie im ersten Planentwurf als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche wieder eingepflegt werden.

 

1.2.2  Flächen „WI7“ und „RA1“:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung für die Flächen „WI7“ und „RA1“, eine GIB-Darstellung anzuregen.

 

1.2.3  Fläche „WE7“:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften beschließt, die Fläche „WE7“ in der Stellungnahme zum zweiten Planentwurf erneut als Allgemeinen Siedlungsbereich anzuregen.

 

1.2.4  Fläche „RA2“:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften beschließt, die Fläche „RA2“ in der Stellungnahme zum zweiten Planentwurf nicht erneut als GIB-Darstellung anzuregen.

 

1.2.5  Beschluss zur Stellungnahme:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zum zweiten Planentwurf zum Regionalplan zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme mit den hier zuvor beschlossenen einzelnen Änderungen (1.2.1 bis 1.2.4) auszuarbeiten und bei der Regionalplanungsbehörde einzureichen. Diese Stellungnahme erhalten die Ausschussmitglieder zur Kenntnis.

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Anlagen

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