12.11.2024 - 2 Anregung nach §24 der Gemeindeordnung NRW hier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herweg fragt, ob die in der Vorlage genannte Karte aller öffentlicher Abfallbehälter und Dogstations bewusst als Anlage nicht beigefügt wurde.

Frau Karneth sagt, dass diese Karte nur intern für die Verwaltung erstellt worden ist und dass der Ausschuss darüber und das angedachte Vorgehen informiert werden sollte.

 

Herr Herweg sagt, dass seine Fraktion sich der Verwaltung anschließen könne, denn man könne den Hundebesitzern zumuten einen Müllbeutel mitzunehmen und auch diesen ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Herr Pape lobt den Baubetriebshof, der zügig auf Anregungen und Beschwerden reagieren würde. Diese Rückmeldung habe er auch in den Bürgermeister-Sprechstunden erhalten.

 

Herr Herweg regt an, dass man zusammen mit dem Müllkalender einen Hinweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot mitversenden sollte. Eine andere Möglichkeit wäre auch z. B. die Bußgelder für illegale Müllentsorgung zu erhöhen.

 

Dem widerspricht Frau Dr. Broy und sagt, Bußgelder sind nicht der geeignete Weg, sondern es gilt die Hundebesitzer zu überzeugen und durch Hinweise zu erziehen, die Kotbeutel nicht in die freie Natur zu werfe.

 

Herr Botz sagt, dass sich seine Fraktion sich dem Beschlussvorschlag anschließen könne und es begrüßen würde, wenn weitere Abfallbehälter im Stadtgebiet aufgestellt würden. Er fragt, ob und wann eine neue Hundezählung geplant sei. Frau Karneth erwidert, dass aktuell keine neue Zählung geplant sei. Sie gibt zu bedenken, dass eine Zählung erst einmal einen nicht unerheblichen personellen und finanziellen Aufwand bedeutet und dass man deswegen sehr wohl abwägen müsse, ob sich der Aufwand im Ergebnis lohnt. Sie werde aber die Frage mit in die Verwaltung nehmen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Verkehr, Umwelt und Tourismus sieht von der Beauftragung der Verwaltung mit der Aufstellung weiterer Dogstations im Bereich Beeckerwald ab. Die Verwaltung soll stattdessen das in der Vorlage dargestellte Konzept der Aufstockung öffentlicher Abfallbehälter bei Bedarf weiterverfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller über die Entscheidung und deren Gründe zu informieren.

 

 

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