07.01.2025 - 3.4 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsja...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Cassel hat eine Ergänzung zur Fortschreibungsliste, diese solle Mittel für den gemeinsamen Antrag seiner Fraktion und den Freien Wählern bezüglich der Investitionen im Bereich Kläranlagen ergänzt werden.

 

Frau Neudek berichtet, dass die Verwaltung bereits zu dieser Thematik erste Gespräche geführt habe. Das Investitionsvolumen sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Sicher sei allerdings, dass für erste Untersuchungen in der zweiten Jahreshälfte eine europaweite Ausschreibung notwendig sei. Sie schlägt daher vor, einen Betrag in Höhe von 300.000,00 € einzusetzen. Dies sei allerdings nur ein Schätzwert.

 

Herr Nießen ist der Auffassung, dass zunächst über den Antrag beraten werden sollte, ehe man bereits Geld in den Haushalt einplane. Er erkundigt sich, ob vor Beratung des Antrages bereits Arbeiten aufgenommen werden würden.

 

Herr Pape verneint dies.

 

Herr Nelsbach betont, dass ohne zur Verfügung stehendes Geld die Verwaltung ihre Arbeit nicht aufnehmen könne.

 

Herr Pape erläutert, dass die Thematik der Abwassergebühren und Kläranlagen zur Chefsache werde. Man müsse irgendwann an den Punkt kommen, an dem die Gebühren wieder sinken.

 

Herr Wilkens-Mathar erklärt, dass die vorgeschlagenen 300.000,00 € eine konsumtive Leistung darstellen. Dies würde bedeuten, dass im Jahr 2025 die Ausgleichsrücklage bereits vollständig leer gezogen sei. Dann wäre für die mittelfristige Planung nichts mehr davon übrig.

 

Frau von den Driesch ist der Auffassung, dass von der antragstellenden Fraktion ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung kommen müsse. Auch sie schlägt vor, zunächst den Antrag zu behandeln.

 

Herr Wilkens-Mathar erläutert, dass die vorgeschlagenen Mittel einen Gebührenhaushalt betreffen, die hier anfallenden Kosten müssten später durch den Gebührenzahler getragen werden. Die Gebührenkalkulation für 2025 ist bereits abgeschlossen und die Änderungen seien erst in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Das Defizit würde erhöht werden, was wiederum bedeutet, dass höhere Fehlbeträge in den nächsten Betriebskostenabrechnungen eingestellt würden, welches dann wiederum zur Erhöhung der Gebühren führe. 

 

Herr Nelsbach schlägt vor, 200.000,00 € einzustellen und eventuell restlich aufkommende Kosten über anderweitige Haushaltsreste zu verbuchen.

 

Frau Neudek macht nochmals deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt die entstehenden Kosten sehr schwer abzuschätzen sind.

 

Herrn Cassel ist es wichtig, dass in dieser Angelegenheit die Arbeit aufgenommen und nach möglichen Lösungen gesucht wird. Er fragt an, ob es konkrete Auswirkungen habe, dass die Ausgleichsrücklage im ersten Jahr gänzlich verbraucht würde.

Herr Wilkens- Mathar erläutert, dass der Ausgleich unter dem Aspekt aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten hergestellt wurde. Der Betrag würde zusätzlich hinzukommen, die Gebühren allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies ändert nichts an dem bestehenden Konstrukt, demnach wäre die Genehmigungsfähigkeit möglich und die Genehmigungspflichtigkeit würde bestehen, hier sehe er aber keine Einwände.

 

Herr Nießen wiederholt, dass seiner Auffassung nach zunächst abgewartet und über den Antrag beraten werden solle.

 

Herr Bonitz ist der Auffassung, dass das Projekt zeitnah starten müsse. Er fragt an, ob die vorgeschlagene Summe auch niedriger ausfallen könne.

 

Herr Wilkens-Mathar schlägt vor, 150.000,00 € einzustellen. Zum Jahresende könne bei Bedarf zusätzlich aus anderen Haushaltspositionen geschöpft werden. Hier würde die Verwaltung dann mit einer außerplanmäßigen Ausgabe auf die Politik zugehen.

 

Herr Cassel stellt den Antrag, dass 150.000,00 € im Haushalt 2025 einzuplanen sind.

 

 

Herr Arndt erkundigt sich, ob die Wirtschaftlichtkeitsberechnung der Freiflächen PV Anlage eine Auswirkung auf die Gebühren habe.

 

Herr Giesche erläutert, dass die Berechnung aktuell überarbeitet werde und die Verwaltung zeitnah die Ergebnisse nachliefere.

 

Herr Nießen merkt an, dass nach § 8 der Haushaltssatzung die Festsetzung der Wertgrenzen bei 25.000,00 € liege. Der Kämmerer habe mitgeteilt, dass diese Grenze zu niedrig sei, um den § 13 KomHVO zu erfüllen. Er fragt an, ob die Haushaltssatzung im Laufe des Jahres diesbezüglich noch geändert werden könne. Er fragt weiter nach zu Seite 552 (Liegenschaftsverwaltung), dort seien erhebliche Ankäufe von Grundstücken vorgesehen. Man solle hier zunächst prüfen, ob die zugrundeliegenden Baugebiete auch erschlossen werden können. Zum anderen solle man bei Kaufentscheidungen prüfen, wie weit der Ausbau der Stadtentwicklungsgesellschaft vorgeschritten ist. Er habe die Sorge, dass die Stadt der SEWG mögliche Grundstücke vorab wegkaufe.

 

Herr Wilkens-Mathar antwortet, dass er die Grenze zunächst wie in den vergangenen Jahren belassen möchte. Eine andere Vorgehensweise ist in Zukunft vorgesehen, hierzu müssen zunächst Konzepte erarbeitet werden und verwaltungsinterne Gespräche geführt werden. Voraussichtlich werde die Grenze nach oben gesetzt. Die Verwaltung wird in der Haushaltsplanung 2026 die neu erlangten Kenntnisse anwenden.

 

Frau Neudek macht deutlich, dass die Stadt Wegberg anschließend Grundstücke an die SEWG veräußern könne. Es sei allerdings zunächst wichtig, sich die Grundstücke zu sichern.

 

Herr Bonitz fügt an, dass man lieber jetzt kaufe, da Grundstücke in der Zukunft nicht günstiger werden würden.

Herr Pape berichtet, dass der Ausbau der SEWG auch bereits in der ersten Januarwoche im Rathaus besprochen wurde.

 

Herr Nießen wirft ein, dass bei einer Veräußerung von der Stadt zur SEWG eine doppelte Grunderwerbssteuer fällig werde.

 

Frau Karneth wirbt dafür, die Haushaltsanmeldung der Liegenschaften wie im Entwurf vorgesehen beizubehalten, da ohnehin ab einem gewissen Kaufpreis die Politik bei jedem Grundstückskauf konkret beteiligt werde.

 

Herr Cassel erläutert, dass seine Fraktion sich bei dem Tagesordnungspunkt enthalten werde. Grund hierfür sei, dass die Ermächtigungsübertragungen kurzfristig bekanntgegeben wurden und extrem hoch seien. Seine Fraktion wolle sich zunächst nochmals beraten.

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1. Änderungsantrag:

Zustimmung: 13 (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FW, Vamos Wegberg, BM)

Ablehnung: 2 (Aktiv für Wegberg, FDP)  

Enthaltung: 0

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

Zustimmung: 7 (SPD, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, BM)

Ablehnung: 0  

Enthaltung: 8 (CDU, Aktiv für Wegberg, FDP, Vamos)

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. Der Rat beschließt 150.000,00 € im Bereich der Kläranlagen in den Haushalt 2025 aufzunehmen.
  2. Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der Änderungen, die über die  Fortschreibungsliste mitgeteilt wurden.