21.01.2025 - 4.2.3 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 21.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, den vorliegenden Prüfvermerk als geeignete Unterlage im Sinne des § 116a Absatz 2 Satz 2 GO NRW festzustellen und sich das Prüfergebnis der Verwaltung zu eigen zu machen.
Der Rat stellt fest, dass für das Jahr 2023 die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorliegen.
