08.04.2025 - 4.3 Festlegung von Orientierungswerten für die Inve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bonitz erkundigt sich, ob die Investitionen im Haushalt im Bereich des Klimaschutzes projektbezogen eingestellt wurden.

 

Herr Wilkens-Mathar erläutert, dass er dies im Vorfeld mit dem Klimaschutzmanager abgestimmt habe. Der Klimaschutzmanager habe eine Querschnittsfunktion inne. Klimaschutz müsse bei jeder städtischen Investition mitgedacht werden.

 

Herr Krapoll ergänzt, dass bei allen Projekten die verschiedenen Bereiche den „Hut“ aufhaben, daher sei es sinnvoll, die verschiedenen Projekte im Bereich Klimaschutz über die Investitionsmaßnahmen der einzelnen Fachbereiche laufen zulassen. Statistisch kann sicherlich im Nachgang eine Übersicht erstellt werden.

 

Herr Nießen fragt nach, ob der Orientierungsrahmen im Jahr 2027 heruntergefahren werden soll.

 

Herr Wilkens-Mathar erklärt, dass die 25 Millionen Euro der erste Aufschlag gewesen seien. Gestartet sei man mit 40 Millionen und habe diese bereits jetzt auf 33 Millionen reduziert. Das System soll jedes Jahr weiter ausbalanciert werden. Die Grenzen können stetig und für jeden Haushalt neu festgelegt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

Der Rat beschließt die dargestellte Vorgehensweise und die in der Anlage dargestellten Orientierungswerte für die Investitionsplanung 2026.