27.05.2025 - 4 Anpassung der Gesellschaftsverträge und Satzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nelsbach erkundigt sich, wann der Ratsbeschluss gefasst worden wäre, wenn die heutige Sitzung nicht stattgefunden hätte. Weiter möchte er wissen, ob die Einladung zur Gesellschafterversammlung bereits eingegangen sei.
Frau Karneth antwortet, dass ihr eine Einladung zur Sitzung noch nicht vorliege. Die Stadt erhalte die Beteiligungsunterlagen immer geraume Zeit vor der Sitzung, damit eben in der Regel die Reihenfolge Ratsbeschluss – Gesellschafterversammlung eingehalten werden kann. Wenn es die heutige Sitzung nicht gegeben hätte, hätte es für den TOP eine Sondersitzung des Rates geben müssen oder sie hätte sich in der Gesellschafterversammlung enthalten.
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen
- ENNI Solar GmbH
- Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbH
- Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG
- ENNI Energienetze Rheinberg GmbH & Co. KG
- ENNI Energienetze Rheinberg Verwaltung GmbH
- Enfi GmbH
- FN Netz GmbH
- Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG
- Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken mbH
- Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG
- Green Gecco Beteiligungsgesellschaft Verwaltungs GmbH
- Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG
- Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs GmbH
- Gasnetzgesellschaft Brüggen GmbH & Co. KG
- 15 Gasnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH & Co. KG
- Gasverwaltung Brüggen GmbH
- Gasverwaltung Schwalmtal GmbH
- ENNI RMI Kohlenhuck
- Windpark Gollmitz Verwaltungs GmbH
werden entsprechend den beigefügten Anlagen an die geänderten Vorschriften der GO NRW angepasst.
2. Die Vertreter der Stadt Wegberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH, in der NEW Kommunalholding GmbH und in der NEW AG werden ermächtigt, die Änderungen umzusetzen und redaktionellen Anpassungen zuzustimmen und diese vorzunehmen.
