01.07.2025 - 3.3 Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Ra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau von den Driesch erinnert daran, dass ihre Fraktion bereits öfter Kritik an den Kostensteigerungen bei Bauprojekten geäußert habe. Es sei ein richtiger Schritt, die Kosten im Blick halten zu wollen.

 

Frau Neudek erläutert, dass sie sich von einer Kanzlei hat beraten lassen. Grundsätzlich seien Nachforderungen nicht gänzlich vermeidbar. Sie befürworte eine Schulung, um für mögliche Nachforderungen zu sensibilisieren. Grundsätzlich sei eine Rechtsberatung sinnvoll.

 

Herr Nießen sieht das Anti-Claims-Management als eine zusätzliche personelle Belastung. Eine gute Vorplanung und Projektbegleitung seien effektiver.  

 

Frau Neudek befürwortet ein präventives Anti-Claims-Management.

 

Herr Bonitz erkundigt sich, ob es bereits Kommunen gebe, die hiermit arbeiten.

 

Frau Neudek berichtet, dass sie keine Kommunen recherchieren konnte.

 

Herr Nießen schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzuändern. Der Sachverhalt passe nicht zum Beschlussvorschlag. Ebenso fehle die Schulung der Mitarbeitenden.

 

Frau Neudek macht deutlich, dass sie das präventive Anti-Claims-Management über den Beschlussvorschlag sichern wolle.

 

Der Bürgermeister lässt daher über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt sich des Themas Anti-Claim-Management anzunehmen. Anhand der Sanierung der Erich-Kästner-Grundschule soll ein präventives Anti-Claim-Management in Form einer Rechtsberatung zur Vertragsgestaltung initiiert werden.

Generell sollen die Mitarbeitenden des Baudezernates mit großer Projektverantwortung im Bereich des Anti-Claim-Managements in einer ein- bis zweitägigen Veranstaltung geschult werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt ein entsprechendes Budget in den Haushalt einzuplanen. Vorbehaltlich der Haushaltsdebatte soll dann eine Umsetzung der Schulung im Jahr 2026 erfolgen.