16.12.2025 - 7.4.1 Bebauungsplanverfahren I-12, Wegberg - Beecker ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Beschlüsse vom 30.04.2024 zum Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahmen und
b) Satzungsbeschluss
aufzuheben.
- Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4-6 dieser Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben.
- Sofern den Beschlussvorschlägen 1 und 2 entsprochen wird, beschließt Rat ferner, den Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung als Satzung neu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 30.04.2024 und die Neufassung des Satzungsbeschlusses öffentlich bekannt zu machen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg südöstlich des Holunderweges. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung des ursprünglichen Spielplatzes in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Bekanntmachung der Neufassung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-12, Wegberg – Beecker Wald / 4. Änderung in Kraft.
Grundlagen für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 2, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.
