10.03.2026 - 3.2 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Freie Wä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau von den Driesch erklärt, dass ihr die Einführung der verlängerten Frist zum 01.08.2026 zu spät sei. Sie beantragt die Umsetzung der Friständerung zum 01.04.2026.

 

Herr Bonitz hält den Vorschlag der Verwaltung, die Einführung des neuen Bürgerinformationssystems abzuwarten, für sinnvoll. Grundsätzlich sehe er die Verlängerung der Frist um vier Tage eher kritisch. Die internen Arbeitsabläufe müssen grundsätzlich optimiert werden. Die Frist allein sei nicht die Lösung des Problems. Mit der verlängerten Frist nehme sich sowohl die Politik als auch die Verwaltung Handlungsspielraum. Er bittet zudem darum, gestellte Anträge zeitnah in die Politik zugeben.

 

Herr Cassel sieht die Schwierigkeit in der Komplexität der verschiedenen Themen. Zudem lasse die Qualität der geschriebenen Vorlagen nach. Gestellte Anträge sollen zügig in die Politik eingebracht werden, sodass zunächst eine Grundsatzentscheidung über die Behandlung der beantragten Thematik gefällt werden kann. Anschließend könne die inhaltliche Bearbeitung stattfinden. Seine Fraktion spricht sich auch für eine Anpassung der Fristen zum 01.04.2026 aus.

 

Frau von den Driesch macht nochmals auf den hohen ehrenamtlichen Aufwand aufmerksam. Die Themen der Sitzungen werden immer eine Woche vor der Sitzung in den Fraktionssitzungen beraten. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Vorlagen fehlen, kommen sachkundige Bürgerinnen und Bürger womöglich umsonst zu Fraktionssitzungen oder müssen mehrfach erscheinen.

 

Frau Karneth bittet um eine Umsetzung ab dem 01.05.2026 aufgrund bereits geplanter Urlaube in den Osterferien.

 

Dem wird nicht widersprochen.

 

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Abstimmungsergebnis zu 1:

Zustimmung: 16 (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg, AfD, FDP)

Ablehnung: 0

Enthaltung: 3 (SPD)

 

Änderungsantrag zu Abstimmungsergebnis zu 2:

Zustimmung: 16 (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, Aktiv für Wegberg, AfD, FDP)

Ablehnung: 0

Enthaltung: 3 (SPD)

 

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Beschluss:

 

 

1. § 1 Absatz 3 und 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg erhalten folgende Fassung:

 

Absatz 3:

Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens vierzehn

Tage vor dem Sitzungstag zugehen.

 

Absatz 4:

Mindestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstag müssen den

Ratsmitgliedern zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auch die für die

Beratung und Entscheidung erforderlichen Beratungsunterlagen

(Verwaltungsvorlagen) zur Verfügung stehen. Fehlen zu diesem Zeitpunkt

Vorlagen zu bestimmten Tagesordnungspunkten, sollen diese nicht in die

Tagesordnung aufgenommen werden. Die Beratungsunterlagen werden über

das städtische Ratsinformationssystem bereitgestellt.

 

2. Diese Änderungen der Geschäftsordnung gelten ab dem 1. Mai 2026.