23.09.2008 - 7 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Zimmermann erkundigt sich hinsichtlich einer negativen
Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zu diesem Vorhaben. Sie bezieht sich
hierbei auf die nur den Fraktionen zugegangenen Ordner mit weitergehenden
Unterlagen. In diesem Zusammenhang bemängelt sie, dass diese Ordner den
Fraktionen erst am Tag vor der Fraktionssitzung vorlagen.
Der Sachverhalt dieser Stellungnahme wird von Herrn Tellers kurz
erläutert.
Ratsherr Groß
bemängelt den Aufbau und die Sachdarstellung der Vorlage. Für einen nicht mit
dem Verfahren und dem Sachverhalt Betrauten sei diese inhaltlich kaum
nachvollziehbar.
Bürgermeisterin Klein
weist darauf hin, dass Detailfragen doch besser vorab per Mail der Verwaltung
zugeleitet worden wären. So hätten diese ggf. noch unter vorheriger
Hinzuziehung von Herrn Fabry an dieser
Stelle beantwortet werden können.
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Wegberg:
1. Das Verfahren zur 76.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingestellt.
2. Über die Stellungnahmen, die während der Auslegung eingegangen sind, entscheidet der Rat entsprechend der als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen.
3. Gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Rat den ausgelegten Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan II 8 - Wegberg, Wildenrath, Halle 7. Die zeichnungsberechtigten Vertreter der Stadt werden ermächtigt, den vorliegenden Vertrag gegenzuzeichnen.
4. Gemäß § 10 Absatz 1 des
Baugesetzbuches beschließt der Rat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan II 8 -
Wegberg, Wildenrath, Halle 7 als Satzung.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, den Beschluss nach Inkrafttreten des Durchführungsvertrages
öffentlich bekannt zu machen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath im westlich gelegenen Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes westlich der Schienentrasse der Siemens AG und südlich der Friedrich-List-Allee.
Der genaue Verlauf
der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem
Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung mit Umweltbericht wird als
Entscheidungsbegründung/Umweltbericht übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan II 8 - Wegberg, Wildenrath, Halle 7, rechtskräftig.
Grundlage für diesen
Beschluss ist der § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom
