23.09.2008 - 7 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Ratsfrau Zimmermann erkundigt sich hinsichtlich einer negativen Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes zu diesem Vorhaben. Sie bezieht sich hierbei auf die nur den Fraktionen zugegangenen Ordner mit weitergehenden Unterlagen. In diesem Zusammenhang bemängelt sie, dass diese Ordner den Fraktionen erst am Tag vor der Fraktionssitzung vorlagen.

Der Sachverhalt dieser Stellungnahme wird von Herrn Tellers kurz erläutert.

 

Ratsherr Groß bemängelt den Aufbau und die Sachdarstellung der Vorlage. Für einen nicht mit dem Verfahren und dem Sachverhalt Betrauten sei diese inhaltlich kaum nachvollziehbar.

 

Bürgermeisterin Klein weist darauf hin, dass Detailfragen doch besser vorab per Mail der Verwaltung zugeleitet worden wären. So hätten diese ggf. noch unter vorheriger Hinzuziehung von Herrn Fabry  an dieser Stelle beantwortet werden können.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 30   Ablehnung: 4      Enthaltung: 0

Reduzieren

Beschluss:

Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Wegberg:

 

1.      Das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingestellt.

 

2.      Über die Stellungnahmen, die während der Auslegung eingegangen sind, entscheidet der Rat entsprechend der als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen.

 

3.      Gemäß § 12 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Rat den ausgelegten Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan II 8 - Wegberg, Wildenrath, Halle 7. Die zeichnungsberechtigten Vertreter der Stadt werden ermächtigt, den vorliegenden Vertrag gegenzuzeichnen.

 

4.      Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Rat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan II 8 - Wegberg, Wildenrath, Halle 7 als Satzung.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss nach Inkrafttreten des Durchführungsvertrages öffentlich bekannt zu machen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath im westlich gelegenen Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes westlich der Schienentrasse der Siemens AG und südlich der Friedrich-List-Allee.

 

Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung mit Umweltbericht wird als Entscheidungsbegründung/Umweltbericht übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan    II 8 - Wegberg, Wildenrath, Halle 7, rechtskräftig.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist der § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (GBGl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=2583&selfaction=print