23.09.2008 - 10 Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven - Gewerbegebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr fasst der Rat der Stadt Wegberg den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan VI-14, Rath-Anhoven - Gewerbegebiet
.
Städtebauliche
Zielsetzung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der
Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt
die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig
planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Plangebiet für das verarbeitende
und produzierende Gewerbe vorzuhalten.
Der Bebauungsplan
soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und
die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt
innerhalb der Ortslage Rath-Anhoven und wird im Süden durch die Grambuscher
Straße, im Osten durch die Gladbacher Straße (B 57) und im Westen durch den
Beeckbach begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten
Kartenausschnitt ersichtlich. Das Plangebiet ist identisch mit dem
Geltungsbereich der Bebauungspläne VI-1 / 2. Änderung und VI-6.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen
Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit
gültigen Fassung.
