04.11.2008 - 3.3 Bebauungsplan X-1, Moorshoven - Laurentiusstraß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 04.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Ausschuss
für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen
unter Anlage 1 und 2 – beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen
entsprochen wird.
2.
Für den Fall,
dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen
beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan X-1, Moorshoven -
Laurentiusstraße zu fassen.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des
Bebauungsplanes X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße liegt am westlichen
Rand der Ortslage Moorshoven im Bereich der Laurentiusstraße. Die genaue
Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem
Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Die gestalterischen
Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes.
Mit Inkrafttreten
dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan X-1, Moorshoven –
Laurentiusstraße rechtskräftig.
Grundlage für diese
Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000
(GV. NRW. 2000 S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
