04.11.2008 - 3.3 Bebauungsplan X-1, Moorshoven - Laurentiusstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

1.                    Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge  - unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 – beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

2.                  Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan X-1, Moorshoven  - Laurentiusstraße zu fassen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße liegt am westlichen Rand der Ortslage Moorshoven im Bereich der Laurentiusstraße. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Die gestalterischen Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße rechtskräftig.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§  1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. 2000 S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 

 

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