04.11.2008 - 3.1 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 04.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Plankonzeption
wird von allen Fraktionen im Grundsatz akzeptiert. Ratsherr Pillich macht aber
bereits jetzt deutlich, dass nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion hier eine
klassische Straßenrandbebauung mit Einfamilienhäusern entstehen solle und die Erschließung
der Objekte (Zufahrten zu den Vorhaben usw.) ausschließlich vom Nopperweg aus
erfolgen müsse.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die
Aufstellung des Bebauungsplanes IX 5 – Merbeck, Nopperweg zu beschließen.
Der
Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck südwestlich des Nopperweges. Die
genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe
Anlage 1).
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze
gelten in der derzeit gültigen Fassung.
