04.11.2008 - 3.1 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Plankonzeption wird von allen Fraktionen im Grundsatz akzeptiert. Ratsherr Pillich macht aber bereits jetzt deutlich, dass nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion hier eine klassische Straßenrandbebauung mit Einfamilienhäusern entstehen solle und die Erschließung der Objekte (Zufahrten zu den Vorhaben usw.) ausschließlich vom Nopperweg aus erfolgen müsse.

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes IX 5 – Merbeck, Nopperweg zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck südwestlich des Nopperweges. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage 1).

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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