02.12.2008 - 2.5 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Kersten spricht den Steuersatz von 800 € an, der nach § 8 Abs. 1 Ziffer 3 bei der Aufstellung von Apparaten gelten soll, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben. Die SPD-Fraktion wolle solche Geräte soweit wie möglich verhindern und sei deshalb für eine drastische Erhöhung des Steuersatzes. Erster Beigeordneter Schneider schließt sich grundsätzlich an, gibt aber zu bedenken, dass die Steuer nicht „erdrosselnd“ wirken dürfe. Einen betragsmäßig festgelegten Höchstsatz gebe es nicht.

 

Bürgermeisterin Klein schlägt vor, heute keinen Vorschlag an den Rat zu beschließen. Die Verwaltung werde bis zur Ratssitzung am 16.12.2008 prüfen, bis zu welcher Höhe die Steuer „gerichtsfest“ beschlossen werden könne. Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich diesem Vorschlag einvernehmlich an.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=2813&selfaction=print