16.12.2008 - 6 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr hatte am 04.11.2008 auf Bitte der CDU-Fraktion noch keinen
Vorschlag an den Rat beschlossen. Ratsherr Pillich erläutert, dass die
CDU-Fraktion zwischenzeitlich ein Informationsgespräch mit dem Investor geführt
habe. Die rechtlichen Fragen seien dabei geklärt worden. Die Fraktion könne
deshalb heute der Planung vorbehaltlos zustimmen.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes IX 4 – Merbeck, St.-Maternus-Straße
(für die Antragsfläche).
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck nördlich der Pfarrkirche im Eckbereich der Straßenzüge „Am Sportplatz und St.-Maternus-Straße. Die genaue Abgrenzung ist aus der Anlage zur Beschlussvorlage VO/0930/08 dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage 1).
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich
bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit
§ 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen
Fassung.
