16.12.2008 - 5 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf
Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat,
den Bebauungsplanes IX 5 – Merbeck, Nopperweg aufzustellen.
Der
Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck südwestlich des Nopperweges. Die
genaue Abgrenzung ist aus der Anlage zur Beschlussvorlage VO/0931/08
ersichtlich.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze
gelten in der derzeit gültigen Fassung.
