16.12.2008 - 24.9 Anfrage von Ratsherrn Theo-Markus Groß vom 02.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Theo-Markus Groß hat mit eMail vom 02.10.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Wie bekannt ist, beabsichtigt die Firma Google bundesweit im Zusammenhang mit Google Street View Kamera-Autos Bilder aller Häuser bzw. der gesamten Bebauung aufnehmen zu lassen, um sie später im Zusammenhang mit Google Maps ins Internet zu stellen. Die Foto-Autos machen ca. alle 10 Meter ein Foto, die gewonnen Bilder lassen sich später nahtlos zusammensetzen und so präsentieren, dass man praktisch per Internet in der Straßenkarte 'spazierengehen' kann.

 

Es besteht die Gefahr, dass personalisierte Informationen (erkennbare Personen, Gesichter, Autokennzeichen etc) ohne Wissen der betroffenen im Internet zu sehen sein können. (Google verspricht diese Informationen unkenntlich zu machen, es wird von Datenschützern bezweifelt, dass dies gelingt.)

 

Aus Gründen des Datenschutzes sind nach unserer Auffassung erhebliche Risken mit diesem Vorhaben verbunden. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, sieht erhebliche Risiken. So könnten sich schlimmstenfalls Einbrecher der Fotos bedienen und eine Gegend bequem per Internet ausspionieren. Noch viel realistischer, so Schaar, sei es, dass die Fotos zur Bewertung von Wohngegenden und konkreten Adressen verwendet würden. "Es könnte sein, dass ein Arbeitgeber erst mal schaut, wo wohnt denn der Arbeitnehmer? Was ist denn das jetzt eigentlich für eine Fassade, was sind denn das für Wohnverhältnisse? Will ich den wirklich einstellen?". Für viele Menschen ginge damit ein weiteres Stück Anonymität verloren. "Aus den Fotos ergeben sich unter Umständen Zusatz-Erkenntnisse, die uns wieder ein Stück gläserner machen.", so Schaar. *

 

Angehängt finden Sie außerdem eine 'Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes "Google Street View"' durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein **

 

Einige Gemeinden wollen sich gegen das Vorhaben Googles wehren. So argumentiert die Gemeinde Molfsee bei Kiel mit der Straßenverkehrsordnung und ist der Rechtsauffassung, dass Google eine Sondernutzungserlaubnis brauche, da es sich um kommerzielle Aufnahmen handelt. Diese Erlaubnis wolle man verweigern.

 

Unsere Fragen:

 

Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die schutzwürdigen Belange der Bürger in diesem Fall zu wahren?

 

Wie kann das Vorhaben Googles das irgendwann auch die Bürger Wegbergs betreffen wird, verhindert werden?

 

Was könnte aus Sicht der Stadt Wegberg in die Wege geleitet werden, um auf das Auftreten der Kamera Wagen vorbereitet zu sein?

 

Wir regen an, dass der Rat der Stadt Wegberg oder einer seiner Ausschüsse das Thema baldmöglichst behandelt und die Stadt dazu eine Vorlage erarbeitet.

 

Ratsherr Groß weist darauf hin, dass es sich um eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN handele.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen. Diese Überwachung ist allerdings beschränkt auf die Datenverarbeitungsprogramme, die in der öffentlichen oder privaten Einrichtung eingesetzt werden, für die er bestellt ist.

 

Das Objekt "Google Street View" ist eine Maßnahme der Firma Google. Die Firma Google würde, wenn sie die Straßen im Stadtgebiet Wegberg  befahren und hierbei Aufnahmen machen würde, nicht im Auftrag der Stadt Wegberg handeln. Diese Maßnahme kann durch die Stadt Wegberg aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unterbunden werden, da sie außerhalb deren Zuständigkeit liegt. Da kein Eingriff in den Straßenverkehr stattfindet, ist eine straßenverkehrs-rechtliche Erlaubnis nicht erforderlich und somit auch von dieser Seite her kein Ansatzpunkt gegeben, das Vorhaben der Firma Google zu unterbinden.

 

Das Objekt "Google Street View" wird  vom Bundesdatenschutzbeauftragten kritisch gesehen. Hierzu darf aus einer Pressemitteilung vom 17 Juli 2008 zitiert werden:

"Sehr kritisch steht dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar gegenüber. Er fordert gesetzliche Begrenzungen: Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der Bundestag hat die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen."

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

  1. Die Stadt hat keine rechtliche Handhabe, die schützenswürdigen Belange betroffener   Bürger zu wahren.          

 

  1. Die Verwaltung sieht keine rechtliche Handhabe, das Vorhaben der Firma Google für das Gebiet der Stadt Wegberg  zu verhindern.       

 

  1. Da der Stadt keine rechtliche Eingriffsmöglichkeit gegeben ist, erübrigt sich die   Vorbereitung auf ein Tätigwerden  der Firma Google im Stadtgebiet.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Nach Beantwortung ergänzender Fragen nimmt der Rat Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=2866&selfaction=print