16.12.2008 - 20 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Klein weist auf die vom Haupt- und Finanzausschuss beauftragte Umfrage bei anderen Städten über die Anwendung der Umrechnungsfaktoren für die Festsetzung von Gewässerunterhaltungsgebühren einzuholen.

 

Für die CDU-Fraktion bestätigt Ratsherr Pillich, dass das vorgelegte Umfrageergebnis als Teilaspekt einer generellen Überprüfung der Gewässerunterhaltungsgebühren bearbeitet sei. Die Fraktion sei aufgrund dessen zunächst mit einer Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung einverstanden. Das Thema solle allerdings im kommenden Jahr noch einmal grundsätzlich beraten werden.

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die nachstehende Änderungssatzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren zu erlassen:

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Wegberg

über die Erhebung von Gebühren nach § 7 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz

für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände, sowie nach dem

§§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz für die Unterhaltung der

eigenbetreuten Gewässer vom......

 

Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514) und der §§ 89, 90, 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der  Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW S. 708) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S 8) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

Der Gebührensatz beträgt jährlich je Ar der Grundstücksfläche

im Einzugsgebiet des Schwalmverbandes:

 

a)

für die versiegelten Flächen

2,34 €

b)

für die Freiflächen bei bebauten Grundstücken

0,17 €

c)

für Acker-, Weide- und Brachlandflächen

0,22 €

d)

für Wald- und Forstflächen

0,13 €

 

 

im Einzugsgebiet des Wasserverbandes Eifel-Rur:

 

a)

für die versiegelten Flächen

0,62 €

b)

für die Freiflächen bei bebauten Grundstücken

0,05 €

c)

für Acker-, Weide- und Brachlandflächen

0,06 €

d)

für Wald- und Forstflächen

0,03 €

 

Artikel II

 

Die Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=2868&selfaction=print