16.12.2008 - 16.1 Ergänzungsvorlage zur Vorlage über die Änderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, in § 6 Absatz 2 Satz 3 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg folgende Berichtigung vorzunehmen:

 

„Die Zuteilung des Gefäßvolumens für die Pflicht-Restmülltonne erfolgt auf der Grundlage der Maßgaben in § 10 Abs. 3 dieser Satzung.

 

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