20.01.2009 - 1.3 Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:

 

Planungsworkshop Verkehrsplanung Innenstadt

 

Der Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV – Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Baier GmbH – liegt den Mitgliedern der Projektgruppe mittlerweile vor. Der Workshop wurde am 10.12.2008 durchgeführt. Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder der Gruppe den Abschlussbericht bewerten und über den zukünftigen „Umgang“ mit den erarbeiteten Beurteilungskriterien beraten.

 

Nach den Erfahrungen des Ingenieurbüros werden von vergleichbaren Projektgruppen in den Kommunen die entwickelten Leitlinien in periodisch wiederkehrenden Sitzungen zur Problemlösung (aus Bürgeranträgen bzw. eigener Initiative) herangezogen.

Wenn die Leitlinien und die Arbeit einer Projektgruppe vom Rat und den Ausschüssen anerkannt werden, kann oft eine zeitaufwändige und gegebenenfalls immer wiederkehrende Diskussion in einem Fachausschuss unterbleiben.

 

Ratsherr Pillich bittet darum, den Abschlussbericht in Papierform oder per E-Mail den Ausschussmitgliedern zuzusenden. Der Bericht ist dem Protokoll beigefügt.

 

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Beecker Straße;

Anregung vom 06.11.2008 (VO/0965/08, Rat 16.12.2008)

 

Mit E-Mail vom 06.11.2008 ist folgender Antrag gestellt worden:

 

„Wir bitten Sie, eine Verkehrsberuhigung auf der Beecker Straße einzuführen, weil auf dieser Straße in der Schulzeit sehr viele Kinder unterwegs sind. Eine Verkehrsberuhigung würde nicht nur das Risiko von Unfällen senken, sondern auch für flüssigeren Verkehr sorgen.

 

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wären:

Ø      Kreisverkehr an größeren Kreuzungen wie Beecker Straße Ecke Kreuzherrenstraße einführen

Ø      Ein Tempolimit von max. 30 Stundenkilometern

Ø      Mehr Verkehrsinseln auf der gesamten Straße

Ø      Verkehrshügel

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob und wann diese Maßnahmen realisierbar sind.“

 

Der Bürgerantrag wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen. Die verschiedenen Anregungen korrespondieren mit den Schwerpunktthemen des Planungsworkshops Verkehrsplanung Innenstadt. Der Workshop wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt den Mitgliedern vor. Dort werden Leitlinien für konkrete Verkehrsmaßnahmen in Wegberg zusammengefasst. Zu den in der Email beantragten Maßnahmen sollte erst dann Stellung genommen werden, wenn über den weiteren „Umgang“ mit dem Abschlussbericht entschieden wurde.

 

Der Antragsteller wird entsprechend informiert.

 

Ratsherr Dr. Arndt betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme und bittet um bevorzugte Bearbeitung.

 

 

Verkehrssicherheit auf der K 23, Ortseingang Dalheim-Rödgen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2008 (VO/0810/08, Rat sowie VO/0826/08 StUV Mitteilungen)

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 26.05.2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Bereich der K 23 am Ortseingang bzw. am Ortsausgang von Dalheim-Rödgen in Höhe der öffentlichen Bushaltestelle auf der Wildenrather Straße zu verbessern.

 

Im Mündungsbereich der K 23 von Dalheim nach Wildenrath am Ortseingang von Dalheim-Rödgen befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle. Diese Bushaltestelle wird durch zahlreiche Kinder und Jugendliche genutzt, die nach Wildenrath zur Grundschule bzw. nach Wassenberg zur Gesamtschule fahren. Viele besorgte Eltern haben sich an die CDU-Fraktion gewandt und auf die erhebliche Gefahrensituation aufgrund überhöhter Geschwindigkeit hingewiesen.

Auf der K 23 herrscht ständig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, wenn zeitgleich die Kinder die Bushaltestelle nutzen müssen.

 

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen.

 

Eine mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach Auffassung der CDU-Fraktion durch die Installation von Sicherheitsbarken, eine Fahrbahnverengung oder andere geeignete Maßnahmen erreicht werden.“

 

Über das Veranlasste soll dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr berichtet werden.

 

Als Anlage wird die ausführliche Stellungnahme des Landrates (Amt für Umwelt und Verkehrsplanung sowie Kreispolizeibehörde) beigefügt. Aus polizeilicher Sicht ist die Situation „insgesamt haltbar, aber nicht ideal“ und es wird die Verlegung der Bushaltestelle vorgeschlagen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kreis vom 08.01.2008 ist diese Anregung nicht weiter verfolgt worden, da ein zwingender Handlungsbedarf nicht vorliegt.

 

Ratsherr Pillich teilt mit, dass seine Fraktion die Alternativvorschläge begrüße und die Verwaltung bitte, die Variante "Verlegung Bushaltestelle" weiter zu verfolgen.

 

 

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum

 

Anträge der CDU-Fraktion vom 21.08.207 (VO/0537/07, Rat) und 17.12.2008 (VO/0997/08, Rat, VO/0826/08, StUV) sowie Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.10.2006 (VO/258/06, Rat)

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hatte die Stadt in der Ortsdurchfahrt Klinkum Bereiche für ein eingeschränktes Halteverbot festgelegt und den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um Zustimmung für die verkehrsrechtliche Anordnung gebeten.

 

Nachdem zwischenzeitlich die Zustimmung vorliegt, wurden die Schilderstandorte in Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei Nettetal vor Ort festgelegt. Der Landesbetrieb wird die Beschilderung auf seine Kosten installieren.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kersten, wo genau die Schilder aufgestellt werden, kündigt der Technische Beigeordnete Fabry an, dem Protokoll einen entsprechenden Plan beizufügen. Die Schilder sollen im Frühjahr aufgestellt werden.

Ratsherr Pillich bittet nach Aufstellen der Schilder um eine regelmäßige Überwachung.

Erster Beigeordneter Schneider sagt dieses zu und weist darauf hin, dass hierfür das Ordnungsamt zuständig sei.

 

 

Umbau des Knotens L 364/K 29 bei Tüschenbroich zu einem Kreisverkehrsplatz

 

Mit Schreiben vom 11.12.2008 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein einen Konzeptplan zur Umgestaltung des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz vorgelegt. Der vorliegende Plan dient als Grundlage für die laufenden Grunderwerbsverhandlungen und die Erstellung des Vorentwurfes. Dieser Vorentwurf soll im Februar 2009 fertig gestellt werden.

 

Die Verkehrswege der Sondertransporte für die Firma Siemens führen nach Realisierung des Kreisverkehrs ausschließlich über die B 221 neu.

 

Der Konzeptplan hängt am Sitzungstag im Ratssaal aus.

 

Der Vorsitzende bittet darum, den Fraktionen den Konzeptplan zukommen zu lassen. Dieser ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Anlegung eines Rad-/Gehweges an der Straße „In Tüschenbroich“ von der L 364 bis zum Ortsanfang;

Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2008 (VO/0719/08, StUV 08.04.2008 sowie VO/0939/08, StUV vom 04.11.2008)

 

Die Verwaltung hat für die erforderlichen Ingenieurleistungen (Vorplanung der Maßnahme für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung betreffend Maßnahmen 2010) Kontakt mit dem Büro VDH Projektmanagement GmbH aufgenommen.

 

Das Büro hat bereits mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau realisiert.

 

Für eine verkehrsgerechte Anbindung des neuen Radweges und die Querung der Landstraße sind grundsätzlich Abstimmungen mit dem Landesbetrieb erforderlich.

 

Sobald die Grundlagen einer realistischen Planung unter Einbeziehung des Kreuzungsbereiches L 364/In Tüschenbroich/eventuell Mühltalweg geklärt sind, wird dem Ausschuss zeitnah berichtet.

 

 

Petition wegen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der K 23, Waldweg im Ortsteil Dalheim

 

Ein Anlieger des Waldweges beantragt seit mehreren Jahren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (u. a. LKW-Durchfahrverbot, Vergrößerung des 30 km/h-Bereiches, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen). Verschiedene Anträge wurden im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr  bereits beraten und letztlich abgelehnt.

 

Der Kreis Heinsberg als Straßenbaulastträger und Kreispolizeibehörde verneinte in allen Fällen die Erforderlichkeit verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Der Anlieger hatte den Petitionsausschuss des Landtages daraufhin gebeten, sein Anliegen und die Bewertung der beteiligten Behörden zu prüfen.

Mit Schreiben vom 22.10.2008 teilte das Ministerium für Bauen und Verkehrs des Landes der Stadt die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 02.09.2008 mit:

 

„Nach dem Straßen- und Wegegesetz sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen. Diese Verkehrsfunktion kann die K 23 nur übernehmen, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind insoweit enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich zulässig ist z. B. vor sozialen Einrichtungen die räumlich begrenzte  Beschränkung der  zulässigen  Höchstgeschwindigkeit  auf 30 km/h, sofern dies aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend geboten ist.

 

Herr S. wohnt an einer Straße mit überörtlicher Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung. Dementsprechend  ist ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen in Kauf zu nehmen. Bei der vorhandenen geringen Verkehrsbelastung der K 23 ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die Beeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeit liegen.“

 

 

Fahrbahnsanierung Krankenhausstraße

 

Im September 2008 ist durch die Bauunternehmung Tholen die im städtischen Eigentum befindliche Krankenhausstraße mit einer neuen Asphaltfeinschicht versehen worden.

Die Arbeiten wurden am 03.09.2008 beauftragt und am 30.10.2008 fand die Abnahme statt. Bei der Abnahme sind zwei Mängel festgestellt worden:

 

-          eine Parkplatzmarkierung war unsachgemäß erstellt worden und

-          eine Rinne war beschädigt.

 

Weitere Mängel wurden nicht festgestellt. Die Maßnahme ist durch die Firma fachlich qualifiziert ausgeführt worden. Der Verwaltung sind von Anliegern Beanstandungen bekannt gemacht worden, nach denen die Fahrbahn wellig sei.

 

Bei einer Sanierung der Fahrbahn durch Erstellung einer neuen Deckenschicht ohne umfangreiche – und somit kostenträchtige Regulierung der Rinnenanlagen und Bordsteinanlagen – werden an die Ebenheit der Fahrbahn andere Toleranzen akzeptiert, wie bei einem Neubau einer Straße.

 

Bei der Sanierung der Krankenhausstraße wurden die zulässigen Toleranzen eingehalten.

 

Ratsherr Kersten erkundigt sich nach dem Stand der Dinge im Bereich der Stichstraße. Technischer Beigeordneter Fabry führt aus, dass es sich bekanntlich um eine Privatstraße handele und man Verhandlungen führe. Diese hätten bisher noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden können, weil die Gegenseite Nachforderungen gestellt habe.

 

 

Verrechnung von Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe

 

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.

 

Mit Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabepflichtigen diese mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen können.

 

Im Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 2002 – 2005 bereits 240.665,50 € erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Januar hat die Bezirksregierung für die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine Erstattung von insgesamt 89.049,40 € an die Stadt überwiesen.

 

Diese Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.


Lärmbelästigung durch den Textildiscounter KiK und die Bäckerei Oebel

 

Mit Schreiben vom 19.11.2008 beschwerten sich mehrere Bewohner der Häuser Heerstraße 15 und 17 über Lärmbelästigungen durch Geschäfte an der Fußbachstraße 36a und 44. Zum einen wurden Beeinträchtigungen durch ein Heizungsaggregat beim Textildiscounter KiK angezeigt, zum anderen durch die Lieferzeiten der Bäckerei Oebel.

 

Eine am 16.12.2008 gegen 22.00 Uhr durch die Untere Immissionsbehörde des Kreises Heinsberg vorgenommene Überprüfung der Schallimmissionen am Gebäude Heerstraße 17 ergab, dass der zulässige Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 40 dB (A) deutlich überschritten wurde. Als Geräuschquelle wurde ein Gebläse (wahrscheinlich von der Heizung) am linken Dachrand des Verkaufsgebäudes ermittelt.

 

Daraufhin wurde die KiK Textildiscounter GmbH mit Schreiben vom 18.12.2008 aufgefordert, die vorgefundene Geräuschquelle umgehend zu beseitigen. Eine telefonische Nachfrage bei den Beschwerdeführern am 07.01.2009 hat ergeben, dass die Geräuschquelle offensichtlich noch nicht beseitigt ist. Daher wurde der Betreiber mit Schreiben vom 08.01.2009 unter Verzug gesetzt.

 

Hinsichtlich der Anlieferzeiten der Bäckerei Oebel hat der Fachbereich 301 - Planen, Bauen, Wohnen - sowohl den Betreiber der Bäckerei ("Original-Herrmann" Brot GmbH & Co. KG) als auch den Lieferanten (Kronenbrot KG) angeschrieben und um Beachtung der zulässigen Zeiten gebeten. Beide haben mittlerweile zugesichert, dass die Belieferungen zukünftig nur noch zu den genehmigten Zeiten erfolgen würden und keine Beeinträchtigungen mehr vorkämen.

 

Der Betreiber des Penny-Marktes (Fußbachstraße 36) hatte die seinerzeit beantragten und genehmigten Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr eigenhändig auf 22.00 Uhr ausgeweitet.

Da aus immissionsrechtlicher Sicht Bedenken gegen diese Ausweitung bestanden, wurden die Öffnungszeiten nach Rücksprache mit einem schalltechnischen Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeit und Verkehrslärm und in Absprache mit dem Betreiber auf werktags von 07.00 Uhr bis 21.30 Uhr beschränkt. 

 

Technischer Beigeordneter Fabry teilt ergänzend mit, dass von Seiten des Textildiscounters KiK am 15.01.2009 ein Mängelbeseitigungsprotokoll vorgelegt worden sei. Nach Rücksprache mit dem Hersteller und dem Kundendienst sei die Drehzahl des Abluftventilators auf ein Minimum reduziert worden.

 

Eine telefonische Nachfrage bei der "Haupt"-Beschwerdeführerin aus der Nachbarschaft ergab, dass die Lärmquelle offensichtlich seit dem 13.01.2009 beseitigt ist.

 

Hinsichtlich der Anlieferzeiten der Bäckerei Oebel ist seit dem 28.12.2008 keine Beschwerde aus der Nachbarschaft mehr eingegangen, weder von der Heerstraße noch direkt von der Fußbachstraße, so dass anzunehmen ist, dass die zulässigen Zeiten nunmehr beachtet werden.

 

 

Sperrung der Ortsdurchfahrt Uevekoven, Landstraße L 3 (Erkelenzer Straße) für den Schwerverkehr/Umleitung der Verkehrsströme auf die K 25

 

In der Vergangenheit hat es mehrere Anträge mit dem Ziel einer Verkehrsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Bereich der OD Uevekoven gegeben. Dabei sollten die auszusondernden Verkehrsarten aus Richtung Erkelenz kommend vor Uevekoven auf die K 25 an Holtum vorbei zur neuen Ampelkreuzung in Beeck (Grenzlandring/K 25/Holtumer Straße) gelenkt werden.

 

Der Sachverhalt wird in der Beratungsvorlage für die Sitzung des Fachausschusses vom 22.05.2007 (VO/0459/07) zusammenfassend dargestellt. Der Text ist als Anlage beigefügt.

 

In der Angelegenheit gibt es keine neuen Erkenntnisse. Eine von der Stadt erlassene verkehrsrechtliche Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbotes wäre rechtswidrig und würde im Verwaltungsrechtsstreit mit dem Landesbetrieb aufgehoben. Auch einer nicht StVO-konformen „Umleitungsempfehlung“ wird seitens des Landesbetriebes als Träger der Straßenbaulast widersprochen.

 

Aufgrund der gesetzlichen Befugnisse aus dem Bereich des Straßenrechts zur Verkehrsregelung und -lenkung trifft es zwar zu, dass eine Verkehrsbeschränkung durch die Stadt wirksam auszusprechen wäre, wenn sich die Ortsdurchfahrt in der Straßenbaulast der Stadt befände (in diesem Zusammenhang wurde die theoretische Möglichkeit der Umstufung diskutiert: Landstraße zur Stadtstraße und Kreisstraße zur Landstraße). Allerdings eröffnet sich damit ein weit größerer Themenbereich als die bloße Anordnungsbefugnis für Verkehrszeichen (Umbaukosten der OD sowie des Kreuzungsbereiches L 3/K 25, Veränderung der Verkehrsbelastung am Knoten Grenzlandring/Holtumer Straße, mögliche Wechselwirkung mit Projekt Mittelachse, Beteiligung der Anlieger in der OD an Straßenbaukosten nach dem KAG usw.)

 

Auf Nachfrage beim Landesbetrieb teilte man mit, dass – wie in der Vergangenheit – kein Interesse an einem Verfahren zur Umstufung besteht.

 

Ratsherr Pillich fragt an, ob die Verwaltung eine grobe Kostenschätzung mit Blick auf die Umwidmung aufstellen könne. Herr Fabry beziffert die Kosten auf ca. eine Viertel Millionen Euro, sagt aber zusätzlich eine schriftliche Kostenschätzung zu. Auf die Frage von Herrn Pillich nach Fördermitteln erwidert er, dass es diese zwar gebe, die Stadt aber nicht Antragsteller sein könne, da sie nicht Träger der Straßenbaulast sei.

 

 

Winterdienst des Baubetriebshofes

 

Der Winterdienst des Baubetriebshofes Wegberg ist gemäß den strengen Anforderungen des Gemeindeversicherungsverbandes und der derzeit gültigen Rechtsprechung in einem Räum- und Streuplan geregelt.

 

Auf den verkehrswichtigen bzw. gefährlichen Gemeindestraßen laut Straßenverzeichnis wird der Winterdienst durch zwei Streufahrzeuge in zwei Streubezirken bis Ende März sichergestellt.

 

Der starke Wintereinbruch am 05.01.2009 mit anhaltend tiefen Frosttemperaturen von weit unter -10° C hat die Vorteile guter Einsatzplanung und die Motivation der Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes aufgezeigt, welche auch außerhalb des Zeitrahmens der Rufbereitschaft von Frühmorgens bis in die Abendstunden hinein unterwegs waren, um die Schneedecken abzuschieben und glatte Straßen abzustreuen.

 

Hierfür wurden rund 75 Tonnen Streusalz und 17 Tonnen Feuchtsalz aufgewendet. Gleichzeitig wurden auch viele, nicht im Streuplan verzeichnete Straßen geräumt und gestreut. Durch die eisigen Temperaturen hat das gestreute Salz jedoch erst spät seine volle Wirkung entwickeln können.

 

Die Verwaltung erinnert an dieser Stelle alle Grundstückseigentümer und Straßenanlieger daran, gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung im Zeitraum 7.00 bis 20.00 Uhr ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Diese Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege; dort, wo kein Gehsteig an das Grundstück angrenzt (z. B. in der Fußgängerzone bzw. in verkehrsberuhigten Zonen), ist ein Gehstreifen in einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen.

 

Ratsherr Saal und Ratsherr Pillich sprechen dem Baubetriebshof ein Lob für den sehr guten Winterdienst aus.

Auf Nachfragen von Ratsfrau Lindt und Ratsherrn Pillich erläutert Technischer Beigeordneter Fabry, dass der Baubetriebshof eine Dringlichkeitsliste habe, wonach zunächst auf viel befahrenen, "gefährlichen" Straßen, dann vor Schulen und an Zebrastreifen gestreut werde.

           

Abschließend erkundigt sich Ratsherr Kersten nach dem schweren Unfall vom gestrigen Tage. Technischer Beigeordneter Fabry erwidert, dass er erst vor gut einer Stunde durch die Presse hiervon erfahren habe. Der Unfall-/Polizeibericht soll angefordert werden.

Hinsichtlich der Verkehrssituation am Grenzlandring/Höhe Obere Bergstraße betont er nochmals, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe.

Ratsherr Kersten ruft in Erinnerung, dass seine Fraktion schon lange eine Veränderung fordere und äußert sein Bedauern, dass offensichtlich erst etwas passieren müsse, bevor das Ziel erreicht würde.

 

 

Technischer Beigeordneter Fabry teilt zusätzlich mit:

 

Sicherung des ehemaligen Klinkerwerks Wienerberger

 

Die “Baustelle Wienerberger / Biermanns” in Uevekoven wird vom Fachbereich Planen Bauen Wohnen in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Anlässlich einer Ortsbesichtigung Anfang Dezember letzten Jahres war festgestellt worden, dass ein Glasbaufenster neben der vorderen Hauptöffnung komplett zerstört und bei zwei Glastüren im seitlichen Verwaltungstrakt die Scheiben stark beschädigt worden waren.

Nach Aufforderung wurden die ordnungsgemäße Schließung dieser Öffnungen und die Beseitigung der Scherben veranlasst.

Eine Ortsbesichtigung am 19.01.2009 ergab, dass weiterhin an allen größeren Gebäudeöffnungen Bauzäune aufgestellt und befestigt worden sind.

 

 

Verkehrsunfall auf dem Mailandweg

 

Am 29.12.2008 ereignete sich gegen 11.00 Uhr auf dem Mailandweg in Höhe Haus Nr. 46 (Bereich des Ortsmittelpunktes “Dorfplatz“) ein Verkehrsunfall, bei dem ein PKW mit einem Radfahrer kollidierte. Der PKW befuhr den Mailandweg von der Bahnbrücke kommend in  Richtung Heiderstraße / B 221. Die 74-jährige Radfahrerin befand sich auf dem Mailandweg in Fahrtrichtung Bahnbrücke. Die Radfahrerin verstarb an den Folgen des Unfalls.

Zum Unfallhergang und den Ursachen werden seitens der Verwaltung in dem laufenden Verfahren keine Aussagen getroffen. Am Unfallort gilt eine verkehrsrechtlich angeordnete Höchstgeschwindigkeit von  30 km/h. Der Ortsmittelpunkt ist kein Kreisverkehr. Unabhängig vom Unfallgeschehen im Dezember 2008 wurde in der Vergangenheit aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung die Verkehrslage in Büch mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises diskutiert. Übereinstimmend wurde bisher kein Handlungsbedarf zur Änderung der bestehenden Verkehrsregelung gesehen. Die gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links, das Rechtsfahrgebot und das Sichtfahrgebot sind für eine sichere Verkehrslage ausreichend.

 

 

Verbesserung des Straßenbelages auf der Windbergstraße in Wildenrath

 

Mit Schreiben vom 17.11.2008 hatte die SPD-Fraktion beantragt, die Windbergstraße im Ortsteil Wildenrath mit einem neuen Straßenbelag zu versehen.

Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße wird dies von der Verwaltung unterstützt. Auf der Grundlage aktueller Ausschreibungsergebnisse hat der Fachbereich 302 die Kosten für die Erneuerung der Straßendecke ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 20.000,00 Euro/brutto.

Nach Rücksprache mit dem Baubetriebshof sollen die Arbeiten in eigener Zuständigkeit in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden.

 

 

Bäume im Stadtpark

 

23 Bäume im Stadtpark wurden am 16. und 17. Januar 2009 durch den Baumsachverständigen, Herrn  Krücken, begutachtet. Zwei weitere werden im Laufe der Woche noch genauer untersucht.

 

Laut mündlicher Aussage von Herrn Krücken (schriftlicher Bericht folgt) sind die meisten Bäume abgängig und können auf  Dauer nicht erhalten werden. Er schlägt allerdings nicht die Fällung sondern baumpflegerische Maßnahmen vor. Durch sofortiges Fällen würden die verbleibenden Bäume freigestellt und hätten keine Möglichkeit, sich auf die neue Situation umzustellen. Sie könnten dadurch ebenfalls Schaden nehmen.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen nach Beantwortung von Zusatzfragen zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=2959&selfaction=print