17.02.2009 - 4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 17.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeisterin Klein
teilt aufgrund einer Anfrage aus den Reihen der Ratsmitglieder mit, dass der
Vertrag des Kreises Heinsberg mit dem Naturpark – Schwalm – Nette
hinsichtlich der Anmietung von Räumlichkeiten im List-Zentrum eine Laufzeit von
15 Jahren habe. Dieser werde somit Ende 2016 auslaufen. Ferner liefen zur Zeit
Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern um eine erneute Belegung von
momentan leerstehenden Bereichen zu erzielen.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 hat gemäß § 80 Absatz 3
der Gemeindeordnung NRW in der Zeit vom 07.11.2008 bis 25.11.2008 nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung ausgelegen. Von dem Recht der
Einsichtnahme in den Entwurf wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen wurden
weder von Bürgern oder Einwohnern noch von Abgabenpflichtigen erhoben.
Im
Folgenden erhalten die Vorsitzenden der Fraktionen das Wort. Sie erläutern in
ihren Reden die grundsätzlichen Positionen zur Haushaltswirtschaft der Stadt
und zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2009. Die Haushaltsreden der
Fraktionsvorsitzenden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Vor Beginn seiner
Haushaltsrede für die SPD-Fraktion überreicht Ratsherr Kersten der
Bürgermeisterin einen schriftlichen Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion.
Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Bürgermeisterin den am 27.01.2009 im
Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage des CDU-Antrages getroffenen Beschluss
hinsichtlich der Herausnahme der veranschlagten
Mehrausgaben für Instandsetzungen von 710.000 € zu beanstanden.
Bürgermeisterin Klein
nimmt den Antrag entgegen, mit dem Hinweis ihn rechtlich prüfen zu lassen.
Im Anschluss an die
Haushaltsrede der FDP-Fraktion weist Bürgermeisterin Klein Ratsherrn Schwan
darauf hin, dass die während seiner Haushaltsrede gestellten zwei Anträge nicht
berücksichtigt werden könnten. Sie hätten bei der Beratung des Haushaltes 2009
am 27.01.2009 im Haupt- und Finanzausschuss gestellt werden müssen oder in der
heutigen Sitzung bei Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes, das heißt
vor Beginn der Haushaltsreden.
Auf Nachfrage seitens
Bürgermeisterin Klein teilt das fraktionslose Ratsmitglied Frau Schmitz mit,
dass sie keine Aussagen hinsichtlich des Haushaltsentwurfes 2009 machen werde.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Haupt- und
Finanzausschusses beschließt der Rat, die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009
Ø mit dem Haushaltsplan und
Ø mit den übrigen Anlagen
unter Berücksichtigung der vom Haupt- und
Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen, im Übrigen in der folgenden Fassung
zu erlassen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Wegberg
für
das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund
der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
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im Ergebnisplan mit |
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Gesamtbetrag der Erträge auf |
49.236.385
EUR |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
49.866.500
EUR |
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im Finanzplan mit |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf |
45.734.560
EUR |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf |
43.497.259
EUR |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
16.601.230
EUR |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
19.392.075
EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahmen für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
4.450.000
EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf
4.620.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans
wird auf
630.115
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf
6.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt
festgesetzt:
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1. |
Grundsteuer |
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1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf |
200 v. H. |
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1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
381 v. H. |
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2. |
Gewerbesteuer
auf |
403 v. H. |
Die
Hebesätze sind durch Satzung vom
§ 7
Soweit im Stellenplan der Vermerk
"künftig umzuwandeln" (ku) angebracht ist, ist bei Freiwerden diese
Stelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.
Soweit im Stellenplan der Vermerk
"künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen
dieser Besoldungs- oder Vergütungsgruppe nicht mehr besetzt werden.
Wird eine Beamtin/ein Beamter befördert,
so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere
Planstelle eingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass sie/er während dieser
Zeit bereits Aufgaben des verliehenen oder eines gleichwertigen Amtes
tatsächlich wahrgenommen hat; die Planstelle muss zu dem zurückliegenden
Zeitpunkt besetzbar gewesen sein.
Wegberg,
(Bürgermeisterin) (Ratsmitglied) (Schriftführer)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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689 kB
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419,1 kB
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3
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179 kB
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4
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(wie Dokument)
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262,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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