17.02.2009 - 9 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 17.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den
Erlass der folgenden ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Abs.1 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom
§ 1
Verkaufsstellen in der
Innenstadt der Stadt Wegberg dürfen an den Sonntagen
§ 2
Ordnungswidrig handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der
dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach §
13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
500,00 € geahndet werden.
