10.03.2009 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 10.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen zu folgenden
Themen schriftliche Mitteillungen vor:
Gebäudesanierung /
Energieeinsparungen
Um den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die
vielfältigen Möglichkeiten zu Themen wie Modernisierung und Sanierung von
Gebäude, Chancen der Energieeinsparung, Verbesserung des Wärmeschutzes u.s.w.
zu verschaffen, wurde vom Fachbereich Planen, Bauen wohnen eine
Informationsbroschüre erstellt, die die maßgelblichen Internet-Seiten, wichtige
Telefonnummern sowie auch sonst alles Wissenswerte zu diesen Themen
zusammenfasst.
Diese Broschüre liegt ab sofort beim Fachbereich 301 zur
Abgabe bereit.
Bodenrichtwerte 2009
Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist
der 01.01.2009.
Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet unter der
Adresse www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm abrufbar.
Die Veröffentlichung im Bodenrichtwertinformationssystem
BORIS.NRW www.boris.nrw.de erfolgt ab dem 15.03.2009.
Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die
einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig
wie folgt verändert:
Unverändert geblieben sind die
Werte für die Wohnbereiche:
- Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei 110,00
Euro,
- Uevekoven
und Holtum bei 120,00 Euro,
- Klinkum
bei 130,00 Euro,
- Beeck,
Beeckerheide, Beeckerwald, Harbeck und die “sonstigen Wohngebiete”
in Wegberg Innenring bei 155,00 Euro,
- Wegberg (Geschäftslage) bei 230,00 Euro.
Verringert
haben sich die Werte in:
-
Rath-Anhoven, Kipshoven, Moorshoven,
Schönhausen, Flassenberg,
Isengraben,
Felderhof, Kehrbusch von 120,00 Euro auf 110,00 Euro,
- Dalheim,
Tetelrath und Schwaam von 120,00 Euro auf 115,00 Euro,
- Busch,
Bissen bei Wegberg und Watern von 130,00 Euro auf 120,00 Euro,
- Balkhoven
und Rickelrath von 130,00 Euro auf 125,00 Euro,
- Merbeck
von 140,00 Euro auf 130,00 Euro,
- Wegberg
(zentrumsnahe Wohngebiete) von 165,00 Euro auf 155,00 Euro.
Gestiegen
ist der Wert in:
- Wildenrath von 105,00 Euro auf 110,00 Euro.
Außerdem
ist der Bodenrichtwert gestiegen:
- für landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke
-
in Arsbeck, Merbeck und Wildenrath von 2,30 € auf 2,50 ,
-
im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,20 € auf 3,50 .
Verkehrssituation auf
der L 3 – Grenzlandring – von der Einmündung der L 364
(Gerderhahner Straße) bis zur Kreuzung L 3 (Klinkumer Straße/Fußbachstraße)
Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls am 19.01.09 mit einem
Fußgänger beim Überqueren der L 3 in Höhe der Einmündungen Bergstraße / Obere
Bergstraße hat die Verwaltung am 02.02.2009 den Landrat als Moderator der
Unfallkommission angeschrieben und darum gebeten, die Mitglieder der
Unfallkommission kurzfristig zu einem Behördentermin zu laden, bei dem die
Verkehrssituation neu bewertet werden soll.
Neben dem Landrat als Kreispolizeibehörde sind das
Straßenverkehrsamt des Kreises, der Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträger der L sowie die Stadt Mitglieder der Unfallkommission.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
werden seitens der Stadt folgende Maßnahmen zur Diskussion gestellt:
-
Geschwindigkeitsreduzierung
von 70 km/h auf 50 km/h
-
Bedarfsampel
-
Beleuchtung
des gesamten Streckenabschnitts
-
Errichtung
einer neuen Querungshilfe Bergstraße / Obere Bergstraße
Die vorgenannten Maßnahmen sind objektiv geeignet, die
Verkehrsverhältnisse insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie
Kinder, ältere und behinderte Menschen, zu verbessern.
Mit Schreiben vom 11.02.2009 hat der Landrat noch einmal betont,
der angesprochene Bereich der L 3 sei keine Unfallhäufungsstelle, als
Federführung in der Unfallkommission sei man aber gerne bereit, die
Sicherheitsaspekte zu erörtern. Die
Behörde bittet um Verständnis, dass die Mitglieder erst dann zu einer Sitzung
eingeladen werden können, wenn das Gutachten über den Unfallhergang vorliegt.
Ratsherr Kersten findet es lobenswert, dass die Verwaltung
einen neuen Versuch startet. Gleichzeitig äußert er sich empört über das erwähnte
Schreiben des Landrats vom 11.02.2009. So könne man das nicht hinnehmen. Er
bittet daher die Verwaltung, nochmals auf die Kreisverwaltung zuzugehen und zu
versuchen, die Unfallkommission in Heinsberg zu überzeugen.
Auch Ratsherr Pillich sieht weiterhin Handlungsbedarf und
fordert Bewegung von Seiten der Unfallkommission. Er spricht von Gefahr im
Verzug und verlangt präventive Maßnahmen.
Technischer Beigeordneter Fabry verspricht, weiterhin
“am Ball zu bleiben” und zu berichten.
Dauerhafte Verbesserung
des rückwärtigen Zufahrtsweges zum Friedhofsparkplatz in Merbeck
Mit Schreiben vom 22.12.2008 hatte die SPD-Fraktion
beantragt, den rückwärtigen Zufahrtsweg zum Friedhofsparkplatz in Merbeck
dauerhaft zu verbessern.
Der Baubetriebshof der Stadt Wegberg hat die Kosten hierfür
mit ca. 12.500,00 € veranschlagt und kann die Arbeiten in eigener Regie
in der zweiten Jahreshälfte 2009 durchführen.
Technischer Beigeordneter Fabry teilt zusätzlich mit:
Sanierung der Stichstraße Krankenhausstraße im Bereich der
Hs.-Nrn. 16-52
Die Stichstraße befindet sich im Eigentum der
Familienheimbau, Gesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH & Co. KG, die
als damaliger Investor die Erschließung, also Straße und Kanal, hergestellt
hat. Eine Eigentumsübertragung der Straßenparzelle an die Stadt oder eine
Übernahme der Unterhaltungsverpflichtung hat in der Vergangenheit nicht
stattgefunden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit, nicht nur für die
Anwohner sondern auch für den allgemeinen Verkehr, ist eine Sanierung dringend
geboten. Die Stadt hat die Gesellschaft als Eigentümerin der Anlage mehrfach
aufgefordert, die Schäden unverzüglich zu beseitigen.
Nachdem ein Sanierungskonzept mit den erforderlichen Kosten
entwickelt wurde, konnte trotz intensiver Bemühungen der Stadt zunächst keine
Einigkeit über die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme erreicht
werden.
Anfang März haben Gesellschaft und
Stadt eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet, die eine zügige Sanierung ohne
Kostenbeteiligung der Anlieger beinhaltet.
Zur Rechtsgültigkeit werden noch entsprechende Verträge
abgeschlossen. Nach Vertragsschluss wird dem Ausschuss zeitnah berichtet. Die
Anlieger werden über den Sachstand informiert.
Verrechnung von Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der
Abwasserabgabe
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine
Abgabe zu entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die
Niederschlagswasserabgabe.
Mit Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht
entschieden, dass die Abgabepflichtigen
diese Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen
können.
Im Oktober 2008 und im Januar 2009 hat die Stadt Wegberg für
die Jahre 1999 und 2002-2005 bereits 329.714,90 erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat
ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Februar hat die
Bezirksregierung für die Jahre 1998 – 2001 und 2005 – 2006 nochmals
eine Erstattung von insgesamt 413.708,81
an die Stadt überwiesen.
Somit wurden für die Jahre 1998 – 2006 insgesamt
743.423,71 Euro Abwasserabgabe zurückerstattet.
Diese Erstattung fließt dem
Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.
