10.03.2009 - 2.1 Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Industrie- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 10.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge –
unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass
den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
- Für den Fall, dass
der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen
beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4.
Änderung zu fassen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt
zu machen.
Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie- und
Gewerbegebiet / 1. Änderung. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als
Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan
II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung
rechtskräftig und zugleich der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie-
Gewerbegebiet / 1. Änderung für diesen Bereich aufgehoben.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
