30.06.2009 - 5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Zielsetzung der Planung ist es, die zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum Innenstadt“ und „Nahversorgungszentrum Arsbeck“ gemäß Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Wegberg im Flächennutzungsplan darzustellen. Gemäß § 24a Abs. 1 Landesentwicklungsprogramm (LEPro) dürfen Kern- und Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in zentralen Versorgungsbereichen geplant werden.

 

Die Plangebiete liegen in den Ortslagen Wegberg und Arsbeck und sind in den beigefügten Kartenausschnitten zeichnerisch eindeutig dargestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=3406&selfaction=print