30.06.2009 - 14.3 Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.06.2009 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hatte gemäß der obigen Anfrage die Beantwortung der nachfolgenden Fragen angefordert:

 

            Gab es einen konkreten Anlass, um derartige Rodungen vorzunehmen?

 

            Konnten die Arbeiten nicht schonender ausgeführt werden?

 

            Wer kommt für die erheblichen Folgeschäden auf?

 

            Wurde die Aktion mit dem SC Wegberg (jährliches Rockfest an der Motte)

            abgestimmt?

 

            Welche Kosten kommen auf die Stadt (Steuerzahler) zu?

 

            Ist an eine Aufforstung gedacht?

 

            War der Schwalmverband beteiligt?“

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen wird wie

folgt Stellung genommen:

 

1.                  Im Rahmen regelmäßig durchzuführender Kontrollen wurden durch Mitarbeiter des städt. Baubetriebshofes abgängige Bäume, bedingt durch Insektenfraß, Grundwasserentzug und Überalterung festgestellt. Die Schäden wurden durch den zuständigen Forstbetriebsbeamten bestätigt. Die festgestellten akuten Gefahren für Leib und Leben galt es, zügig und konsequent zu beseitigen. Die Einschläge mussten also zwangsläufig kurzfristig ausgeführt werden.

2.                  Die Arbeiten sind unter größtmöglicher Schonung des Bodens und der angrenzenden Bestände, in Abhängigkeit der Witterung und der  topografischen Gegebenheiten, mittels forstlicher Arbeitsgeräte durchgeführt worden.

3.                  Folgeschäden sind nicht zu befürchten. Spurrillen und Schleifspuren in der Wiese um die Motte waren aufgrund des sumpfigen Untergrundes im Frühjahr unvermeidbar. Diese werden nach und nach durch den Baubetriebshof egalisiert. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund einer Befahrbarkeit der Fläche mittels Großflächenrasenmäher.

4.                  Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei den Fällungen um dringend notwendige verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen, welche umgehend werden mussten. Eine Open-Air-Veranstaltung dort durchzuführen und die forstwirtschaftlichen / verkehrspflichtigen Arbeiten auf einen späteren Termin zu verschieben, wäre grob fahrlässig gewesen und stand auch niemals zur Diskussion. Der Veranstalter des Open-Air-Konzertes wurde durch die Fachbereichsleitung des Baubetriebshofes rechtzeitig informiert und zeitnah auf dem Laufenden gehalten.

5.                  Es sind Kosten entstanden, die die Stadt Wegberg i. R. d. Herstellung der Verkehrssicherheit und der gesetzlich definierten Vorsorge im Bereich des Gemeinwohles zu tragen hat. Eingeschlagenes Holz wurde durch die Forstbehörde veräußert, so dass ein nicht unerheblicher Teil der entstandenen Kosten abgedeckt werden kann. Da forstwirtschaftliche / verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an mehreren Stellen im Stadtgebiet (innerhalb und außerhalb des Grenzlandringes) durchgeführt wurden, kann für die konkrete Maßnahme „Motte“ kein Eigenanteil benannt werden.

6.                  Bei den bearbeiteten Flächen handelt es sich rechtlich gesehen um Wald. Deshalb prüft der Forstbetriebsbeamte des Forstamtes Rureifel – Jülicher Börde als Vertreter der Unteren Forstbehörde in Anlehnung an geltende Gesetze in eigener Zuständigkeit eine Wiederaufforstung. Wenn eine solche Wiederaufforstung fachlich angezeigt ist, wird diese in den Forstwirtschaftsplan 2010 eingebracht.

7.                  Eine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung, den Schwalmverband zu beteiligen, liegt nicht vor. Auch kann der Schwalmverband nicht an den anfallenden Kosten beteiligt werden, so dass dieser nicht beteiligt ist.        

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.