22.12.2009 - 22.10 Anfrage der FDP-Fraktion vom 02.12.2009 bezügli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.12.2009 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

1.                   In welchen Zeiten und von welchen Schulen werden die städtischen Turn- und Sporthallen nach 13.00 Uhr von den Schulen für den Unterricht bzw. die Ganztagsbetreuung genutzt?

2.                   Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, dass Vereine ihre Übungsstunden in die Abendstunden verlegt haben oder noch verlegen wollen?

3.                   Ist die Turn- und Sporthallenkapazität für eine veränderte Hallennutzung ausreichend?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu Frage 1.

Die Verwaltung hat eine Übersicht der Hallenbenutzung nach 13.00 Uhr erstellt, die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird.

 

Es lässt sich festhalten, dass bereits vor Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule Hallenzeiten nach 13.00 Uhr von den Schulen belegt wurden. Hier haben im Wesendlichen freie oder verbindliche Arbeitsgemeinschaften im Sportbereich stattgefunden.

 

Die Ganztagsbetreuung nutzt die Hallenzeiten im Nachmittagsbereich intensiv für Sport- und Bewegungsangebote.

 

Soweit die gesetzlichen Regelungen zum Sportunterricht –auch unter Berücksichtigung der nicht überdachten Sportanlagen und des Hallenbades- nicht umgesetzt werden können, sind die Schulen aufgefordert dies dem Schulträger mitzuteilen. Eine entsprechende Mitteilung liegt der Verwaltung nicht vor.

 

 

Zu Frage 2.

Der Verwaltung ist ein Fall bekannt, in dem ein Verein Übungsstunden (Mutter-Kind-Turnen) verlegen musste. Im Regelfall einigt sich der durchführende Verein unmittelbar mit der Schulleitung über die Hallenbelegung. Die Verwaltung wird in den meisten Fällen informiert. Dies ist auch im bekannten Fall so erfolgt.

 

Derzeit sind der Verwaltung weitere Verlegungswünsche nicht bekannt.

 

 

Zu Frage 3.

Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen des Hallenangebotes ist die Turn- und Sporthallenkapazität ausreichend. Insbesondere vom  beabsichtigten Gymnastikraum am Turnhallenersatzbau im Schul- und Sportzentrum wird eine Entlastung der Hallenkapazitäten erwartet.

 

Zu Frage 4.

 

Eine Erweiterung des beabsichtigten Ersatzbaus im Schul- und Sportzentrum über das geplante Maß hinaus wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des weiteren Ausbaus der Offenen Ganztagsgrundschule wird erwartet, dass auch die Vereine zukünftig weniger Hallenzeiten belegen werden.

 

In den Wintermonaten kommt es vereinzelt zu Engpässen, da dann die Fußballvereine für ihre Jugendmannschaften verstärkt Hallenzeiten nachfragen. Bei Überprüfungen ist allerdings aufgefallen, dass auch Seniorenabteilungen diese Jugendzeiten nutzen und auch Hallen durch 4-8 Personen belegt werden.

 

 

Zu Frage 5.

Die Verwaltung hat beim Ersatzbau auch die Möglichkeit von Erweiterungen geprüft. Dies jedoch aufgrund der Haushaltslage auf das Nötigste beschränkt.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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