22.12.2009 - 22.12 Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.12.2009 bezügli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 04.12.2009 folgende Anfrage gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

1.                   Wurde seitens der Verwaltung in jüngster Zeit neuerlich versucht zu ergründen, warum die Geruchsbelästigung mal kaum und mal extrem ist?

2.                   Welche Maßnehmen können für die Zukunft eingeleitet werden, damit dieses Thema nicht immer wieder erneut zur Verärgerung in der Bevölkerung führt?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Zuständigkeit bei Geruchsbelästigungen ausgehend von einem Gewerbebetrieb, hier der Lederfabrik Heinen, liegt bei der Unteren Immissionsschutzbehörde. Diese ist dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg zugeordnet. In diesem Jahr wurde von hier eine Beschwerde eines Bürgers an diese Stelle weitergeleitet. Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde an die Untere Immissionsschutzbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.