12.01.2010 - 1.6 Umgestaltung der Mittelstraße und der Immanuel-...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Bennewirtz erklärt, seine Fraktion teile die  Beurteilung der Verwaltung zur Verkehrsgefährdung nicht. Der Bereich des Spielplatzes sei objektiv für die schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährlich, eine Verbesserung sei dringend geboten. Es werde deutlich schneller als die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren (“Kleiner Grenzlandring“). Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob nicht doch geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen (Einbringung Berliner Welle) im Spielplatzbereich möglich seien.

Herr Nießen betont den reinen Anliegercharakter der Straße. Die Probleme mit Fahrbahnschwellen seien in früheren Sitzungen immer wieder vorgestellt worden. Die Anordnung der 30 km/h sei ausreichend, man sollte an die Anlieger appellieren, sich StVO-konform zu verhalten.

Frau Braun entgegnet, nicht die Anwohner sondern Fremdverkehre seien ursächlich für die Verkehrsgefährdung.

Herr Fabry fasst die bekannten negativen Auswirkungen von Fahrbahnschwellen als Hindernisse in der Fahrbahn zusammen (mehr Lärm, mehr Abgase, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Gefährdung bei Krankentransporten usw.). Ein Umbau der Fahrbahn in eine niveaugleiche Verkehrsfläche, so wie der Gesetzgeber es für verkehrsberuhigte Bereiche (“Spielstraße“, Schrittgeschwindigkeit) fordere, koste ca. 100-140 €/m² und stelle eine Ausbaumaßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz dar, die eine Beitragspflicht für die Anlieger auslöse. Der Einbau von Schwellen koste ca. 1.100,00 €/Stk.

Herr Scherer-Rath weist allgemein auf die Problematik hin, 30 km/h-Zonen würden polizeilich nicht ausreichend überwacht. In Nachbarländern würde im Übrigen großzügig mit Schwellen eine Geschwindigkeitsdämpfung durchgesetzt.

Herr Bennewirtz sagt, man nehme den Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zurück, dafür solle aber eine Absicherung des Spielplatzbereiches mit Schwellen erfolgen.

Herr Fabry sagt für die nächste Sitzung eine Kostenaufstellung zu.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt ohne Beschlussfassung Kenntnis.

 

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