12.01.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:

 

Informationsveranstaltung zur beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum, L 367, am 02.09.2009

 

Am 02.09.2009 fand im Sportlerheim Klinkum eine Informationsveranstaltung der Verwaltung zu einer geplanten Parkregelung innerhalb der OD durch verkehrs-rechtliche Anordnung von 6 Abschnitten mit einem eingeschränkten Halteverbot statt.

 

In dieser Veranstaltung sollte hierzu ein Meinungsbild der Anwesenden erfragt werden. Die OD Klinkum ist Bestandteil der Landstraße L 367 und unterliegt der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Als Landstraße ist die OD zweckbestimmt, den gesamten überörtlichen Straßenverkehr aufzunehmen. Halten und Parken sind bislang nicht durch Verkehrszeichen geregelt.

 

Beweggründe für eine Beschränkung des Haltens und Parkens waren:

 

-          Hinweis der Kreispolizeibehörde auf eine auffällige Häufung von Unfällen nach Typ 5 der amtlichen Unfallstatistik (Konflikte zwischen ruhendem und fließendem Verkehr, ohne Rangieren und Ausparken). Zwischen 2007 und 2009 wurden 17 Fälle dokumentiert;

-          Beschwerden von  Anliegern (Zuparken von Ausfahrten, keine ausreichende Sicht bei der Ausfahrt vom Grundstück, Beschädigungen z. B abgefahrene Spiegel);

-          Beschwerden von Nutzern (keine Möglichkeit zur Einschätzung des Gegenverkehrs beim Überholen langer Parkreihen, kein Einscheren bei Gegenverkehr möglich, Konflikte bei größeren Fahrzeugen wie Busse und LKW);

-          Anfragen und Anträge der Ratsfraktionen (SPD und CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation am Ortsanfang / Buschend, CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation in der gesamten OD).

 

Der Landesbetrieb hatte der ursprünglichen Idee zur Einrichtung eines alternierenden Parksystems in der gesamten OD nicht zugestimmt, war jedoch mit der Festlegung von 6 kürzeren Bereichen mit einem eingeschränkten Halteverbot einverstanden.

 

Den Anwesenden wurden die Bereiche anhand von Bildern und Kartenmaterial vorgestellt und die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Ziel der Maßnahme sollte die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Schaffung übersichtlicher Verkehrsräume sein. Kein paralleles Parken, eine Fahrbahnseite ist auf längerer Strecke frei.

 

Auf mehreren Unterschriftslisten hatte sich bereits eine Vielzahl der Klinkumer gegen eine Regelung ausgesprochen.

 

In der sich anschließenden Diskussion sprach sich die überwiegende Mehrheit u. a. gegen eine Anordnung von Verkehrszeichen aus:

 

-          Geschwindigkeiten in der OD dürfen durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses nicht erhöht werden. Vor allem Kinder müssen möglichst sicher die Fahrbahn überqueren können. Zur Dämpfung der Geschwindigkeit habe man in der Vergangenheit sogar empfohlen, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu parken;

-          der Einzelhandel soll geschützt werden. Parken zum Einkauf in unmittelbarer Entfernung zum Laden soll möglich sein;

-          durch geeignete Maßnahmen (u. a. Polizeikontrollen) sollen die Verkehrsteilnehmer auf ein verkehrsgerechtes, rücksichtsvolles Verhalten hingewiesen werden;

-          ein  Dauerparken könnte durch eine Parkscheibenregelung geregelt werden;

-          unbeleuchtete LKW am Ortsanfang von Wegberg kommend werden teilweise als Geschwindigkeitsbremse, aber auch als Gefahrenquelle bewertet.

 

Im Ergebnis hat die Verwaltung eine Halteverbotsregelung vorerst zurückgestellt. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Verkehrsbeschränkung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (Gefahrenlage, Unfallgeschehen) liegt nicht vor.

 

Eine Regelung gegen ein Dauerparken (Parkscheibenregelung) wird für nicht zweckmäßig gehalten. Die Verkehrsprobleme finden ihre Ursache im grundsätzlichen Halten/Parken auf der Fahrbahn in bestimmten Abschnitten der OD, dabei kommt es nicht auf die Dauer an.

 

Allerdings sieht die Verwaltung ein Regelungsbedürfnis für das Parken am unbeleuchteten Ortsanfang von Wegberg kommend. Hier sollte das Parken bis zur Einmündung Buschend untersagt werden. Die Verwaltung wird sich zu diesem Problem erneut mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung setzen.

 

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Herr Bennewirtz erklärt, seine Fraktion akzeptiere grundsätzlich das Votum der Anlieger und die beabsichtigte Vorgehensweise der Verwaltung, wenngleich er nicht verstehe, warum man sich gegen „fließenden Verkehr“ wende.

Herr Ellerkamp betont, dass eine Regelung für das Abstellen von Fahrzeugen am unbeleuchteten Ortsanfang von Wegberg kommend dringend geboten sei.

Auf Nachfragen von Herrn Dr. Scherer-Rath, ob es ein Konzept für die Verkehrsplanung in der Stadt gebe, erläutert Herr Fabry, dass ein Generalverkehrsplan vorliegt, der für einen Planungszeitraum von 15-20 Jahren angelegt ist. Eine Neuauflage werde in 5 bis 6 Jahren erfolgen. Daneben gibt es weitere Ergänzungen, wie z. B. die Radwegplanung, Konzepte zur “fahrradfreundlichen Stadt“, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe “Verkehrsplanung Innenstadt“ usw. Zur Problematik Sanierung OD Klinkum wird auf die alleinige Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW als Träger der Straßenbaulast hingewiesen.

 

 

Sperrung der OD Uevekoven für den Schwerlastverkehr; Fördermöglichkeiten für erforderliche Umbaumaßnahmen

 

In der Sitzung des Fachausschusses am 24.11.2009 wurden zwei Varianten zur Änderung der Verkehrsführung im Einmündungsbereich der K 25 in die L3 vorgestellt, um die Verkehrsströme von  Erkelenz Richtung Wegberg kommend von der OD Uevekoven fernzuhalten. Dies soll durch Umgestaltung des Einmündungsbereiches K 25/L 3 verbunden mit der Neuordnung der Vorfahrtsregelung erfolgen. Straßenrechtlich wäre ein Umstufungsverfahren mit der Änderung der Baulastträgereigenschaft (Landstraße wird in der OD zur Stadtstraße, Kreisstraße wird zur Landstraße) erforderlich.

 

Bei der Variante Kreisverkehr wurden Kosten von ca. 500.000,00 € ermittelt. Ein Umbau als “abknickende Vorfahrtsstraße“ soll ca. 1.000.000,00 € kosten.

 

In einem Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln zu Fördermitteln wurde erläutert, dass man die “Art der Veranlassung“ prüfen werde. Eine Umgestaltung der Landstraße werde (vom Land) nicht gefördert. Werde die Kreisstraße verändert, könne möglicherweise der Kreis antragsberechtigt sein. Die Stadt ist nicht antragsberechtigt innerhalb der Rechtsbeziehung Land/Kreis. Die Stadt könne sich bei einer Förderung des Kreises möglicherweise am Eigenanteil des Kreises beteiligen. Davon unabhängig wäre zu prüfen, ob der Umbau (Rückbau/Verkehrsberuhigung) der später stadteigenen OD förderfähig ist.

 

Die Bezirksregierung schlägt vor, im Februar 2010 ein klärendes Gespräch zu führen. Ein Einplanungsantrag als Vorstufe für die Aufnahme in ein Förderprogramm wäre im Juni 2010 vorzulegen.

 

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Die vorgestellten Planskizzen zur Änderung der Verkehrsführung sind als Anlage zum Protokoll der Niederschrift vom 24.11.2009 beigefügt sowie am 13.01.2010 den Ausschussmitgliedern übermittelt worden.

 

 

Technischer Beigeordneter Fabry teilt weiter mit:

 

Streu- und Räumdienst

 

Im Zeitraum 23.11.2009 bis 28.03.2010 wird in zwei Streubezirken der Winterdienst auf den verkehrswichtigen und gefährlichen Gemeindestraßen durch den städtischen Baubetriebshof mittels zweier Einsatzfahrzeuge sichergestellt. Die Witterungsverhältnisse um 6.00, 12.00 und 18.00 Uhr werden von den Streudienstleitern in Streubüchern dokumentiert. Seit dem 23.11.2009 war der Streu- und Räumdienst an insgesamt 25 Tagen/Nächten im Einsatz.

 

Der Streubezirk I (Wegberg/Innenring, Rath-Anhoven, Tüschenbroich, Merbeck) hat eine Streulänge von rund 64 Kilometern. Der Streubezirk II (Klinkum, Arsbeck, Dalheim, Wildenrath) hat eine Streulänge von ca. 56 Kilometern.

 

Bis heute wurden 175 to Streusalz, 25 to Feuchtsalzlösung und 7 to Splitt im Winterdienst benötigt. Seit dem 04.01.2010 wartet der Baubetriebhof auf die Lieferung von Streusalz. Bei den beiden größten deutschen Streusalzanbietern –Deutscher Straßendienst und Eurosalt- stehen insgesamt 100 to Salzlieferungen für den Baubetriebshof Wegberg derzeit aus. Der Baubetriebshof verfügt nach Tief „Daisy“ über eine letzte Reserve von knapp 4 to Salz-Splitt-Gemisch.

 

Von den ausstehenden 100 to Streusalz ist heute eine Teillieferung von 25 to beim Bauhof eingetroffen.

 

 

Unfallhäufungsstelle auf der L 126 zwischen Harbeck und Merbeck

 

Herr Fabry zitiert den Inhalt eines Schriftsatzes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße 126 zwischen dem Ortsteil Wegberg-Merbeck und Wegberg-Harbeck, ist am Donnerstag, 31.12.2009 ein dreijähriger Junge ums Leben gekommen. Drei weitere Personen wurden nach Polizeiangaben verletzt. Die L 126 zwischen Merbeck und Harbeck war bereits mehrfach Thema in der Unfallkommission des Kreises Heinsberg. In den Jahren von 2001 bis zu dem oben genannten tragischen Unfall am 31.12.2009 hat es wiederholt leichte und schwere Verkehrsunfälle an dem besagten Punkt gegeben. Insgesamt gab es seit 2001 vier Verkehrstote, viele schwer und leicht Verletzte in dem definierten Bereich. Die Unfallkommission des Kreises Heinsberg hat in der Sitzung am 20. April 2009 festgestellt, dass der Bereich der Innenkurve nun umgehend ausgebaut/befestigt werden soll. In dieser Sitzung haben Sie bestätigt, dass der Kurvenbereich umgebaut werden soll. Die Gefährlichkeit dieses Bereiches ist zwischen allen Beteiligten unbestritten. Da Sie die Notwendigkeit eines Umbaus in der Unfallkommission bestätigt haben, bitte ich um Ihre Auskunft, bis wann ein verkehrssicherer Umbau des Kurvenbereiches erfolgt sein wird. Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Landrat des Kreises Heinsberg. Mit freundlichem Gruß“

 

Herr Bennewirtz begrüßt ausdrücklich die Reaktion der Verwaltung aufgrund des aktuellen Verkehrsunfalles mit Todesfolge. An die Vertreter der Presse richtet er die Bitte, das Thema aufzugreifen. Der Zustand sei besorgniserregend; Handlungsbedarf liege zwingend vor.

 

 

 

Anmerkung der Schriftführer:

 

Einige Zusatzfragen zu den Mitteilungen wurden vorstehend wiedergegeben.

 

Auf eine Wiedergabe weitere „Nachfragen“ die sich nicht auf vorgetragene Mitteilungen oder auf Tagesordnungspunkte bezogen, wurde mit Verweis auf die Bestimmungen der §§  3 III, 21 und 28 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse verzichtet.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen nach Beantwortung von Zusatzfragen zur Kenntnis.

 

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