02.02.2010 - 15.16 Anfrage der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.16
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsfrau
Sandra Nelsbach hat mit Datum vom
- In wie vielen
Fällen von illegalen Müllablagerungen in 2007, 2008 und 2009 konnten die Täter
ermittelt werden?
- In wie vielen
Fällen wurden 2007, 2008 und 2009 Anzeigen erstatter?
- Gibt es Flächen in
der Stadt Wegberg, wo es vermehrt (mehr als dreimal) zu illegalen
Müllablagerungen kommt, falls ja, wo?
- Welche Maßnahmen
hat die Verwaltung gegen illegale Müllablagerungen getroffen?
- Wie hoch ist der
Anteil von illegal entsorgtem Hausmüll in den öffentlichen Abfalleimern?
Stellungnahme
der Verwaltung
Zunächst
ist festzustellen, dass für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten der Kreis
Heinsberg zuständig ist. Hier bekannt werdende Fälle, in denen ein Verursacher
bekannt ist bzw. die Möglichkeit besteht, ihn zu ermitteln, werden an den Kreis
Heinsberg weitergeleitet und von dort aus verfolgt. Über die Ergebnisse wird
die Stadt nicht informiert.
Der
größte Anteil der „unerlaubten Abfälle“ entsteht jedoch im
Bereich der Abfälle, die auf der
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken abgelagert wurden. Hier ist die Stadt
zur Einsammlung und Entsorgung verpflichtet, wenn der Abfallbesitzer nicht
bekannt ist oder nicht ermittelt werden kann. Zu diesen Abfällen gehören nicht
nur die „fortgeworfenen“ Abfälle sondern auch Reste, die bei der
Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen wurden. Nach einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts ist eine Gemeinde Besitzerin der Abfälle, die nach
Durchführung einer Sperrmüllabfuhr am Rand einer Ortsstraße oder einem Gehweg
verbotswidrig abgelagert zurückbleiben. Dies betrifft alle Abfälle, die nicht
den Vorgaben für die Sperrmüllabfuhr entsprechen und nicht zweifelsfrei einem
Abfallbesitzer zugeordnet werden können.
Zu
den einzelnen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
zu
1. 2007 = 19 Fälle 2008
= 19 Fälle 2009 = 11 Fälle
zu
2. 2007 = 10 Fälle 2008 = 11 Fälle 2009 = 8 Fälle
zu
3. gesamtes Gelände des ehemaligen
Flugplatzes
Spielburgweg
Tannenweg/Kiefernweg
Bahnübergang Kahrbahn
Parkplatz Friedhof Wegberg
zu 4. Versuch
der Aufklärung der Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit. Anschreiben an
Einzelpersonen, Vereine und Bewohner bestimmter Stadtteile/Straßenzüge.
zu 5. Der
Anteil kann nicht beziffert werden. In verschiedenen Straßenpapierkörben im
innerstädtischen Bereich kann er bis zu etwa 50 % betragen.
Zu
den unter 1. und 2. angegebenen Fällen kommen noch die wilden Ablagerungen, die
durch Dienstkräfte des städtischen Baubetriebshofes festgestellt wurden. Die
Entsorgung erfolgte jeweils über den Sammelcontainer für wilde Ablagerungen der
Stadt Wegberg.
Abfälle
im Wald liegen in der Zuständigkeit der Forstbehörde, Abfälle an
klassifizierten Straßen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen
Straßenbaulastträgers.
