02.02.2010 - 15.15 Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.01.2010 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.01.2010 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

„

  1. Ist die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze vorgesehen?
  2. Falls ja, wie hoch ist diese Grenze?
  3. Kann die Grenze von der Verwaltung ohne Beteiligung politischen Gremien festgelegt werden?“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1:   Die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten ist bisher nicht vorgesehen.

 

Zu 2:   entfällt, da zu 1 nein

 

Zu 3:   Die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten ist als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ zu werten. Wann und wo dies erfolgen darf, ist von der Verwaltung eigenverantwortlich festzulegen. Eine mögliche Festlegung ist im Anhang nach § 44 GemHVO NRW zum Jahresabschluss anzugeben.

 

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde keine Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten festgelegt. Alle Geschäftsvorfälle, die sich auf zwei bzw. mehrere Jahre beziehen werden abgegrenzt.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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