02.02.2010 - 15.15 Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.01.2010 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.15
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die
FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom
„
- Ist die
Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze vorgesehen?
- Falls
ja, wie hoch ist diese Grenze?
- Kann
die Grenze von der Verwaltung ohne Beteiligung politischen Gremien
festgelegt werden?“
Stellungnahme
der Verwaltung
Zu 1: Die
Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten ist
bisher nicht vorgesehen.
Zu 2: entfällt,
da zu 1 nein
Zu 3: Die
Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten ist als
„Geschäft der laufenden Verwaltung“ zu werten. Wann und wo dies
erfolgen darf, ist von der Verwaltung eigenverantwortlich festzulegen. Eine
mögliche Festlegung ist im Anhang nach § 44 GemHVO NRW zum Jahresabschluss
anzugeben.
Bis
zum jetzigen Zeitpunkt wurde keine Wesentlichkeitsgrenze für
Rechnungsabgrenzungsposten festgelegt. Alle Geschäftsvorfälle, die sich auf
zwei bzw. mehrere Jahre beziehen werden abgegrenzt.
