02.02.2010 - 15.17 Anfrage der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.17
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsfrau
Sandra Nelsbach hat mit Datum vom
„
1.
Wieviele
Einwohner bezogen 2008 und 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende
(Arbeitslosengeld II)?
2.
Wieviele
Einwohner bezogen 2008 und 2009 Sozialhilfe (Grundsicherung für nicht
Erwerbstätige)?
3.
Wieviele
Leistungsbescheide wurden von der ARGE in Wegberg 2008 und 2009 erteilt?
4.
In wie vielen
Fällen wurde 2008 und 2009 Widerspruch gegen die Bescheide der ARGE eingelegt?
5.
In wievielen
Fällen wurde 2008 und 2009 Klage beim Sozialgericht erhoben?
6.
In wie vielen
fällen wurde 2008 und 2009 vom Sozialgericht zugunsten der ARGE geurteilt?
7.
Gab es 2008
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der ARGE und falls ja, wieviele?
8.
Gab es 2009
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der ARGE und falls ja, wieviele?
9.
Wurden 2008
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der ARGE gestellt, falls ja, wie viele?
10.
Wurden 2009
Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der ARGE gestellt, falls ja, wie viele?
11.
In wie vielen
Fällen hat die ARGE in Wegberg 2008 und 2009 Missbrauch bei Leistungsempfängern
ermittelt?
12.
Wieviele
Leistungsempfänger übten im Jahresdurchschnitt 2008 und 2009 einen 1 €
Job aus?
13.
Wieviele 1
€ Job´s gab es 2008 und 2009 in Wegberg?„
Frau
Nelsbach wurde im Dezember 2009 per Mail darüber informiert, dass die Fragen
Nr. 1 sowie Nr. 3 bis Nr. 13 in die Zuständigkeit der ARGE des Kreises
Heinsberg fallen. Es wurde ihr der dortige Ansprechpartner genannt. Lediglich
die Frage Nr. 2 kann von der Stadt Wegberg beantwortet werden und wurde
zuständigkeitshalber an den Fachbereich „Bildung und Soziales“ weitergeleitet.
Stellungnahme
der Verwaltung
Mit
Bezug auf die lfd.-Nr. 2 der o.g. Anfrage wird folgendes mitgeteilt:
Zu
den Fragen 1 und 3-13 ist der Antragstellerin schon mitgeteilt worden, dass
hier die ARGE im Kreis Heinsberg die zuständige Stelle für Auskünfte ist. Ein
Ansprechpartner wurde durch die Verwaltung vermittelt.
Zur
Frage 2 geht die Verwaltung davon aus, dass es nicht wie nachgefragt um
Grundsicherung für nicht Erwerbstätige
sondern um Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII geht.
Anspruch auf diese Leistungen haben nicht erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger.
Hier
wird unterschieden nach erwerbsunfähigen Personen (3. Kapitel SGB XII)und nach
den Personen, die Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII) erhalten.
Die
Fallzahlen werden aufgrund der Veränderungen (Fortzug, Neuanträge u.a.) mit
einem durchschnittlichen Jahreswert ermittelt. Folgende durchschnittlichen
Fallzahlen lagen in den Jahren 2007 – 2009 vor:
|
3. Kapitel SGB XII |
4. Kapitel SGB XII |
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2007 12,75 Personen 2008 18,83 Personen 2009 16,67 Personen |
2007 141,33 Personen 2008 147,83 Personen 2009 148,42 Personen |
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Ratsfrau Nelsbach
bittet in Anschluss an die Stellungnahme, um Weiterleitung ihrer Fragen an die
ARGE des Kreises Heinsberg.
Dies wird vom Ersten
Beigeordneten Schneider zugesichert.
