02.02.2010 - 15.17 Anfrage der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 11.12.2009 (eingegangen am 14.12.2009) nach § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg die nachfolgende Anfrage gestellt:

 

„

1.                  Wieviele Einwohner bezogen 2008 und 2009 Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II)?

2.                  Wieviele Einwohner bezogen 2008 und 2009 Sozialhilfe (Grundsicherung für nicht Erwerbstätige)?

3.                  Wieviele Leistungsbescheide wurden von der ARGE in Wegberg 2008 und 2009 erteilt?

4.                  In wie vielen Fällen wurde 2008 und 2009 Widerspruch gegen die Bescheide der ARGE eingelegt?

5.                  In wievielen Fällen wurde 2008 und 2009 Klage beim Sozialgericht erhoben?

6.                  In wie vielen fällen wurde 2008 und 2009 vom Sozialgericht zugunsten der ARGE geurteilt?

7.                  Gab es 2008 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der ARGE und falls ja, wieviele?

8.                  Gab es 2009 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter der ARGE und falls ja, wieviele?

9.                  Wurden 2008 Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der ARGE gestellt, falls ja, wie viele?

10.             Wurden 2009 Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der ARGE gestellt, falls ja, wie viele?

11.             In wie vielen Fällen hat die ARGE in Wegberg 2008 und 2009 Missbrauch bei Leistungsempfängern ermittelt?

12.             Wieviele Leistungsempfänger übten im Jahresdurchschnitt 2008 und 2009 einen 1 € Job aus?

13.             Wieviele 1 € Job´s gab es 2008 und 2009 in Wegberg?„

 

Frau Nelsbach wurde im Dezember 2009 per Mail darüber informiert, dass die Fragen Nr. 1 sowie Nr. 3 bis Nr. 13 in die Zuständigkeit der ARGE des Kreises Heinsberg fallen. Es wurde ihr der dortige Ansprechpartner genannt. Lediglich die Frage Nr. 2 kann von der Stadt Wegberg beantwortet werden und wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich „Bildung und Soziales“ weitergeleitet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Mit Bezug auf die lfd.-Nr. 2 der o.g. Anfrage wird folgendes mitgeteilt:

 

Zu den Fragen 1 und 3-13 ist der Antragstellerin schon mitgeteilt worden, dass hier die ARGE im Kreis Heinsberg die zuständige Stelle für Auskünfte ist. Ein Ansprechpartner wurde durch die Verwaltung vermittelt.

 

Zur Frage 2 geht die Verwaltung davon aus, dass es nicht wie nachgefragt um Grundsicherung für nicht Erwerbstätige sondern um Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII geht. Anspruch auf diese Leistungen haben nicht erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger.

 

Hier wird unterschieden nach erwerbsunfähigen Personen (3. Kapitel SGB XII)und nach den Personen, die Grundsicherung im Alter (4. Kapitel SGB XII) erhalten.

 

Die Fallzahlen werden aufgrund der Veränderungen (Fortzug, Neuanträge u.a.) mit einem durchschnittlichen Jahreswert ermittelt. Folgende durchschnittlichen Fallzahlen lagen in den Jahren 2007 – 2009 vor:

 

3. Kapitel SGB XII

4. Kapitel SGB XII

2007               12,75 Personen

2008               18,83 Personen

2009               16,67 Personen

2007               141,33 Personen

2008               147,83 Personen

2009               148,42 Personen

 

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Ratsfrau Nelsbach bittet in Anschluss an die Stellungnahme, um Weiterleitung ihrer Fragen an die ARGE des Kreises Heinsberg.

Dies wird vom Ersten Beigeordneten Schneider zugesichert.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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