02.02.2010 - 11 Bebauungsplan I-14, Wegberg - Gewerbegebiet / 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

  1. Auf Vorschlag des Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der  Rat der Stadt Wegberg – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 – den vorgebrachten Anregungen zu entsprechen.

 

  1. Ferner fasst der Rat den Satzungsbeschluss im Sinne des Beschlusses Nr. 1 zum Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung liegt in der Gemarkung Wegberg und wird im Westen durch die Bahnhofstraße, im Norden bzw. Nordosten durch den Grenzlandring und im Süden durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. Das Plangebiet ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet einschließlich der rechtskräftigen Änderungen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung rechtskräftig.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.