23.03.2010 - 9 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der folgenden
ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten vom
§ 1
Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg dürfen
an den Sonntagen
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im
Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb
der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
