18.05.2010 - 4 Bebauungsplan I-4F, Wegberg - Heidekamp - Berat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

  1. Auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Wegberg – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 bis 3 – über die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussempfehlungen zu.

 

  1. Ferner fasst der Rat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp.

 

Die zugehörige Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-4F, Wegberg – Heidekamp liegt in der Gemarkung Wegberg und wird im Osten durch die Straße Heidekamp und im Süden durch das Wohngebiet In der Heide begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp rechtskräftig.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. 07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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