18.05.2010 - 7 Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- (HFA vom 04.05.2010 /TOP 2.2)
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Wegberg die nachfolgende
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg:
„
Satzung zur 17. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Wegberg
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom
I.
Artikel 12 Absatz 3 wird
wie folgt ergänzt:
g) Sollte sich im Rahmen der Ausführung eines Auftrages
nach den Buchstaben a) oder b) die Erfordernis für einen Nachtragsauftrag
ergeben, der zusammen mit dem Ursprungsauftrag zu einer Überschreitung der dort
genannten Vergabegrenzen führt, so gilt auch der Nachtragsauftrag als Geschäft
der laufenden Verwaltung, soweit dieser den Ursprungsauftrag um nicht mehr als
5% übersteigt (Bagatellgrenze). Gleiches gilt in den Fällen, in denen der
Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss bzw. dem Rat vergeben wurde.
II.
Diese Änderungssatzung tritt
am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
